# Diagnosestellung Häufig stellt sich für Erkrankte die Frage, wer für die Diagnosestellung bei ME/CFS-Diagnose zuständig ist. Nach der [[https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3451/LongCOV-RL_2023-12-21_iK-2024-05-09.pdf|Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)]], die ME/CFS ausdrücklich einschließt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2), liegt die primäre Zuständigkeit für die diagnostische Abklärung bei dem Hausarzt. Dazu gehören die Erfassung der Symptome, das sogenannte Basis-Assessment und die notwendige Differenzialdiagnostik (§ 5 Abs. 1). Hausärzte können die Diagnose ME/CFS selbst stellen, wenn die [[diagnosekriterien|diagnostischen Kriterien]] erfüllt sind und andere Erkrankungen als ausreichende Erklärung der Beschwerden ausgeschlossen wurden. Eine Bestätigung durch eine Spezialambulanz ist nicht grundsätzlich erforderlich. Auch andere Fachärztinnen und Fachärzte können ME/CFS diagnostizieren, beispielsweise aus den Bereichen: * Neurologie * Innere Medizin * Allgemeinmedizin * Kinder- und Jugendmedizin (bei minderjährigen Erkrankten)