~~META: portals = portal:pflegegrad &az_titles = Pflegebegutachtung, telefonisch ~~ # Telefonische Pflegebegutachtung Eine Pflegebegutachtung kann unter bestimmten Voraussetzungen als strukturiertes Telefoninterview oder per Video stattfinden. In Deutschland regeln Gesetz und Begutachtungs-Richtlinien, wann das möglich ist und wann eine Untersuchung im Wohnbereich vorgesehen bleibt. Bei Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) können sowohl Anreise und persönlicher Termin als auch ein längeres Gespräch belastend sein. Dieser Artikel erklärt die Wahlmöglichkeiten und hilft bei der Vorbereitung; er ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. ## Das Wichtigste zuerst Prüfe bei der Terminmitteilung, welche Begutachtungsform vorgesehen ist. Wenn du eine persönliche Untersuchung in deinem Wohnbereich wünschst, teile dies dem Medizinischen Dienst frühzeitig mit. Nach [§ 142a Abs. 4 SGB XI](:law:sgb_11:142a) geht dieser Wunsch einem strukturierten Telefoninterview vor; die Entscheidung muss dokumentiert werden. Wähle die Form nicht nach vermuteten Chancen auf einen bestimmten Pflegegrad, sondern nach deiner Situation und den gesetzlichen Möglichkeiten. ## Wann kommt ein Telefoninterview infrage? Grundsätzlich sieht [§ 18a SGB XI](:law:sgb_11:18a) eine Untersuchung im Wohnbereich vor. Ein strukturiertes Telefoninterview kann nach § 142a SGB XI und den Begutachtungs-Richtlinien in geeigneten Fällen ergänzend oder anstelle des Hausbesuchs eingesetzt werden. Videotelefonie ist ebenfalls möglich. Eine telefonische Begutachtung nach § 142a ist unter anderem ausgeschlossen: * bei einer erstmaligen Untersuchung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad besteht; * bei einer Begutachtung wegen eines Widerspruchs gegen den festgestellten Pflegegrad; * bei der Begutachtung von Kindern; * wenn die unmittelbar vorherige Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Weitere fachliche Ausschlüsse oder Anforderungen an eine Unterstützungsperson stehen in den Begutachtungs-Richtlinien. Wenn unklar ist, warum ein Telefontermin vorgeschlagen wird, frage den Medizinischen Dienst nach der Grundlage für deinen Fall. ## Kann ich eine persönliche Begutachtung wünschen? Ja. Das Gesetz gibt deinem Wunsch nach einer persönlichen Untersuchung im Wohnbereich Vorrang vor einem strukturierten Telefoninterview oder einer Videobegutachtung nach § 142a SGB XI. Die Gutachterin oder der Gutachter muss über diese Wahlmöglichkeit informieren und deine Entscheidung dokumentieren. Teile den Wunsch möglichst schriftlich mit und bitte um eine Bestätigung des geänderten Termins. Andere gesetzliche Ausnahmen, etwa eine eindeutige Aktenlage oder eine Krisensituation nach § 18a SGB XI, müssen getrennt betrachtet werden. Wenn die Begutachtungsform strittig ist, kann eine Pflegeberatung helfen. Eine kurze Mitteilung kann zum Beispiel so formuliert werden: > Zu dem angekündigten strukturierten Telefoninterview beziehungsweise der Videobegutachtung wünsche ich nach § 142a Absatz 4 SGB XI eine persönliche Untersuchung in meinem Wohnbereich. Bitte bestätigen Sie mir den geänderten Termin schriftlich. Ergänze Aktenzeichen, Termin und Kontaktdaten. Bewahre eine Kopie und einen Nachweis über die Übermittlung auf. ## Was ist bei ME/CFS zu beachten? Ein Telefontermin erspart einen Hausbesuch, kann aber durch Dauer, Konzentration und Gesprächsanforderungen belasten. Ein persönlicher Termin kann helfen, den Hilfebedarf im Wohnbereich zu zeigen, kann aber ebenfalls anstrengend sein. Besprich vorab Pausen, eine Unterstützungsperson und die Möglichkeit, vorhandene Unterlagen einzureichen. Post-exertionelle Malaise (PEM) bedeutet eine Verschlechterung von Beschwerden nach Belastung. Sie kann zeitverzögert auftreten und ist während eines Telefonats nicht immer erkennbar. Beschreibe deshalb kurz, was nach typischen Tätigkeiten geschieht und wie oft Hilfe nötig ist. Du musst eine Verschlechterung nicht absichtlich auslösen. ## Wie bereite ich das Gespräch vor? * Übermittele vorhandene Befunde im Vorfeld an den Medizinischen Dienst * Notiere vorab, welche Aufgaben nur mit Unterstützung gelingen und welche Belastungsfolgen auftreten. * Kläre, ob eine vertraute Person beim Gespräch helfen soll und wie sie teilnehmen kann. * Frage nach Pausen oder einem angepassten Ablauf, wenn längeres Sprechen belastend ist. Weitere Hinweise enthält der Artikel [Pflegebegutachtung vorbereiten](:a-z:pflegebegutachtung). ## Weiterlesen * [Pflegebegutachtung vorbereiten](:a-z:pflegebegutachtung) * [Pflegegrad bei ME/CFS](:a-z:pflegegrad) * [Pflegegrad-Portal](:portal:pflegegrad) ## Quellen * [§ 18a SGB XI: Begutachtungsverfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18a.html) * [§ 142a SGB XI: Telefonische Begutachtung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__142a.html) * [Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien](https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/pflegeversicherung/pflegebegutachtung-rechtliche-grundlagen.html) * [Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit und Begutachtung](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun/pflegebeduerftigkeit) * [NICE-Leitlinie NG206: Belastungsfolgen bei ME/CFS](https://www.nice.org.uk/guidance/ng206/chapter/recommendations) # Häufige Fragen ## Muss ich einer telefonischen Begutachtung zustimmen? Bei einer Begutachtung nach § 142a SGB XI hat dein Wunsch nach einer persönlichen Untersuchung im Wohnbereich Vorrang. Teile dem Medizinischen Dienst mit, welche Form du wünschst. Andere gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. ## Darf die erste Pflegebegutachtung telefonisch erfolgen? Ein strukturiertes Telefoninterview nach § 142a SGB XI ist bei der erstmaligen Untersuchung ausgeschlossen, ob Pflegebedürftigkeit besteht und welcher Pflegegrad vorliegt. Frage nach der Rechtsgrundlage, wenn du trotzdem einen Telefontermin erhältst. ## Ist ein Telefontermin bei ME/CFS immer schonender? Nein. Manche Menschen sparen dadurch Belastung; für andere kann ein längeres Gespräch schwierig sein. Entscheidend sind deine Bedürfnisse und die Möglichkeit, den Ablauf anzupassen.