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&az_titles = Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB); Grad der Behinderung
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# Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussen. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland als schwerbehindert. Auch bei Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) zählt die individuelle Auswirkung der Erkrankung, nicht die Diagnose allein.
## Was bedeutet der GdB?
Nach [§ 152 SGB IX](:law:sgb_9:152) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe in Zehnergraden festgestellt; eine Feststellung erfolgt ab einem GdB von 20. Die Bewertung richtet sich nach der [[law:versmedv|Versorgungsmedizin-Verordnung]]. Bei mehreren Gesundheitsstörungen werden Einzelwerte nicht einfach addiert. Entscheidend ist die Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen. Die Artikel [[gdb-bewertung|]] und [[gdb-mecfs|]] beschreiben die Bestimmung des GdB im Allgemeinen und bei ME/CFS im Speziellen.
Ein GdB sagt nicht unmittelbar aus, wie viele Stunden jemand arbeiten kann oder ob ein Pflegegrad vorliegt. Erwerbsminderungsrente und Pflegegrad werden nach anderen Regeln geprüft. Mehr in diesem Artikel: [[abgrenzung-sozialleistungen|]]
## Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?
Nach [§ 2 SGB IX](:law:sgb_9:2) liegt eine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes bei einem GdB von wenigstens 50 und den dort genannten weiteren Voraussetzungen vor. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung für das Arbeitsleben beantragt werden. Sie ist nicht dasselbe wie die Feststellung eines GdB von 50.
Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis. Auf ihm können neben dem GdB auch Merkzeichen stehen, wenn deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt sind. Merkzeichen können für bestimmte Nachteilsausgleiche wichtig sein; auch sie ergeben sich nicht automatisch aus einer ME/CFS-Diagnose.
Die Höhe des GdB lässt sich aus einer Diagnose oder einem Schweregrad von ME/CFS nicht pauschal ableiten. Der Artikel [Höhe des GdB bei ME/CFS](:a-z:gdb-mecfs) behandelt die Einordnung ausführlicher.
## Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Die zuständige Behörde prüft den Antrag und erlässt einen Bescheid. Welche Stelle zuständig ist und welche Formulare verwendet werden, hängt vom Bundesland ab
[Übersicht über die Online-Anträge](https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/versorgungsamt).
Prüfe im Bescheid den festgestellten GdB, mögliche Merkzeichen und den angegebenen Zeitpunkt. Bei Fragen zum Ergebnis kann Beratung helfen; das [Portal Schwerbehinderung und GdB](:portal:schwerbehinderung) führt zu Antrag, Merkzeichen und weiteren Schritten.
Der Artikel [Antragstellung](:a-z:gdb-antrag) beschreibt den Antrag genauer. Wer eine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse geltend machen möchte, findet im Artikel [Änderungsantrag](:a-z:gdb-aenderungsantrag) Hinweise. Während der GdB niemals befristet ist, ist der Ausweis in der Regel befristet. Siehe dazu den Artikel [Befristung des GdB](:a-z:gdb-befristung). Wenn ein Bescheid aus deiner Sicht falsch ist, erläutert [Widerspruch und Klage](:a-z:gdb-widerspruch-klage) mögliche weitere Schritte.
## Welche Merkzeichen können wichtig sein?
Die Voraussetzungen für jedes Merkzeichen werden gesondert geprüft. Die vorhandenen Artikel behandeln [G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit](:a-z:merkzeichen-g), [aG: außergewöhnliche Gehbehinderung](:a-z:merkzeichen-ag), [B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson](:a-z:merkzeichen-b) und [H: Hilflosigkeit](:a-z:merkzeichen-h). Nachteilsausgleiche hängen vom jeweiligen Merkzeichen und den weiteren Voraussetzungen ab. Für den [blauen Parkausweis](:a-z:parkausweis) reicht das Merkzeichen G allein nicht aus.
## Weiterlesen
* [Portal Schwerbehinderung und GdB](:portal:schwerbehinderung)
* [Höhe des GdB bei ME/CFS](:a-z:gdb-mecfs)
* [Höhe des GdB: allgemeine Regeln](:a-z:gdb-bewertung)
* [Leistungen und Nachteilsausgleiche](:tools:leistungen-nachteilsausgleiche)
# Häufige Fragen
## Bekomme ich mit ME/CFS automatisch einen GdB von 50?
Nein. Die zuständige Behörde bewertet die Auswirkungen im Einzelfall. Die Diagnose allein legt weder einen bestimmten GdB noch ein Merkzeichen fest.
## Werden GdB-Werte bei mehreren Erkrankungen addiert?
Nein. Es wird ein Gesamt-GdB aus der Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen gebildet. Die Versorgungsmedizin-Verordnung schließt eine einfache Addition aus.
## Bedeutet ein GdB von 50, dass ich erwerbsgemindert bin?
Nein. Für eine Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung unter anderem das Leistungsvermögen nach eigenen Regeln.
==== Weitere Information ====
__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]__
In Herabsetzungsverfahren sind die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörden beweispflichtig für die die GdB-Absenkung rechtfertigende wesentliche Änderung der Verhältnisse
__[[https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/|Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr]]__
unter Merkblätter / Empfehlungen