~~META: image = linkimg:aerztliche_hausbesuche.png ~~ ====== Hausbesuche ====== Schwerst ME/CFS-Betroffene benötigen häufige ärztliche Hilfe in Form von Hausbesuchen. Ein Anspruch besteht, wenn: * es den betroffenen Patienten wegen ihrer Krankheit nicht zumutbar ist, die Arztpraxis selbstständig aufzusuchen, und * die Krankenbehandlung medizinisch notwendig ist. === Gesetzliche Grundlagen === Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind: * [[https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/bmv-aerzte.pdf|§ 17 Absatz 6 BMV-Ä]] definiert die Besuchsbehandlung als grundsätzliche Aufgabe des behandelnden Hausarztes oder der behandelnden Hausärztin. * [[https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/bmv-aerzte.pdf|§ 17 Absatz 4 BMV-Ä]] erlaubt Ärztinnen und Ärzten, Hausbesuche außerhalb ihres üblichen Praxisbereichs abzulehnen – außer in dringenden Fällen. Das bedeutet: Wenn eine Patientin oder ein Patient so krank ist, dass der Weg in die Praxis unzumutbar ist, muss der Arzt oder die Ärztin grundsätzlich einen Hausbesuch durchführen oder veranlassen. === Ärztliche Zuständigkeit === Hausbesuche zählen vor allem bei Hausärztinnen und Hausärzten zu den allgemeinen Aufgaben. Ein Hausbesuch kann auch durch qualifiziertes Praxispersonal erfolgen – zum Beispiel durch eine VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) oder eine NäPa (nichtärztliche Praxisassistentin bzw. nichtärztlicher Praxisassistent). Diese Mitarbeitenden dürfen bestimmte Kontroll- oder Unterstützungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld übernehmen. Aber auch Fachärztinnen und Fachärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn Patientinnen oder Patienten ihre Praxis aufgrund von Bettlägerigkeit oder anderer schwerer Einschränkungen nicht erreichen können. === Aber der Arzt sagt nein === Trotz der klaren rechtlichen Lage kommt es in der Praxis häufig zu Problemen. Manche Ärztinnen oder Ärzte lehnen Hausbesuche mit dem Hinweis auf Arbeitsbelastung, Zeitmangel oder fehlende Wirtschaftlichkeit ab. Mögliche Schritte für Patient:innen: * Gespräch suchen: Den eigenen Zustand sachlich schildern und auf die gesetzlichen Regelungen (§ 17 Abs. 6 BMV-Ä) hinweisen. * Schriftliche Begründung verlangen: Wenn der Arzt ablehnt, kann eine schriftliche Ablehnung mit Begründung angefordert werden. * Krankenkasse einschalten: \\ Krankenkassen sind verpflichtet, eine ausreichende ärztliche Versorgung sicherzustellen (§ 70 SGB V). * Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Wenn ein Vertragsarzt wiederholt notwendige Hausbesuche verweigert, kann die KV informiert werden. Sie ist für die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags verantwortlich. === Und die Realität? === Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind, zeigt die Erfahrung vieler Betroffener, dass die Patienten in der Praxis am kürzeren Hebel sitzen. Ärzte können Hausbesuche faktisch verzögern oder ablehnen, ohne dass kurzfristig eine andere Versorgung gewährleistet ist. Zudem ist zu bedenken: Sobald eine Beschwerde bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht wird, ist das Arzt-Patient-Verhältnis oft dauerhaft belastet oder zerstört. Für schwerst ME/CFS-Betroffene, die ohnehin kaum Auswahlmöglichkeiten haben, stellt das ein erhebliches Risiko dar. Daher ist es ratsam, möglichst früh das Gespräch zu suchen, um die Situation nachvollziehbar zu erklären. #@VGWORT_HTML~vg02,68aa1c0b465e4250ad39361c99300b0b~@#