Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = :linkimg:akteneinsicht.png &portals = portal:erwerbsminderungsrente;portal:schwerbehinderung;portal:pflegegrad;portal:reha;portal:myalgische-enzephalomyelitis ~~ dokuwiki ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== Das Recht auf Einsicht in persönliche Daten steht in verschiedenen Gesetzen. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Ansprüche. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten. ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X ===== Nach [[law:sgb_10:25#abs_1|§ 25 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)]] dürfen Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens die Akten, die sie betreffen, einsehen. Das gilt besonders im sozialrechtlichen Bereich (z.B. Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Medizinischer Dienst, ...). In der Regel schauen Betroffene direkt in der Behörde in die Akten. Man kann aber auch die Behörde bitten, die Unterlagen zu schicken. Rechtsanwälte bekommen die Akte normalerweise in ihre Kanzlei geschickt. [[akteneinsicht-muster|Beispieltext für eine Akteneinsicht]] In Ausnahmefällen erklären Ärzte oder Mitarbeiter der Behörde die Unterlagen. Zum Beispiel, wenn das Lesen der Unterlagen gesundheitsschädlich sein könnte (z.B. Retraumatisierung, Selbstverletzung, ...). Auch in diesem Fall hat man das Recht auf alle Unterlagen. Nach [[law:sgb_10:25#abs_5|§ 25 Abs. 5 SGB X]] "dürfen die Beteiligten Auszüge oder Kopien selbst machen oder sich Kopien von der Behörde geben lassen". Für Kopien kann die Behörde normalerweise 50 Cent pro Seite verlangen. Oft darf man die Seiten auch mit dem Handy fotografieren. ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== Laut [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15 DSGVO]] hat man ein allgemeines Recht auf Auskunft bei allen, die persönliche Daten verarbeiten. Dieses Recht gilt nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für Unternehmen, Krankenhäuser oder Versicherungen. Der Auskunftsanspruch umfasst: * die verarbeiteten persönlichen Daten, * den Zweck der Verarbeitung, * die Empfänger oder Arten von Empfängern, * die Speicherdauer, * sowie das Recht auf eine Kopie der Daten. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und muss innerhalb eines Monats gegeben werden. Ein Generator für Auskunftsersuchen ist [[[[tools:dsgvo|hier]] zu finden. ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== Im medizinischen Bereich regelt [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html|§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]] das Recht von Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte. Dieses Recht gilt unabhängig von der Behandlung und betrifft alle Unterlagen, die zur Behandlung gehören. Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen notwendig ist. Außerdem kann der Arzt für Kopien der Akte eine angemessene Gebühr verlangen. Falls ein Arzt sich weigert, kann man den entsprechenden Artikel aus dem [[https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45|Ärzteblatt]] schicken. Wenn das nicht hilft, kann man eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. ===== Gegenüberstellungen ===== ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft ==== Für eine detaillierte Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO siehe [[https://ws-compliance.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]]. ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== Während § 630g BGB spezielle Regeln für medizinische Behandlungen hat, bietet Art. 15 DSGVO oft einen umfassenderen Zugang zu den Daten: Sowohl nach DSGVO als auch nach § 630g BGB hat man das Recht auf eine kostenlose Kopie der Daten. Die Einsicht bezieht sich nicht nur auf die Patientenakte, sondern auf alle verarbeiteten Gesundheitsdaten. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um vollständige und kostenlose Auskunft zu erhalten - besonders, wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder andere Notizen angefragt werden. [[a-z:auskunft_patientenakte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]]