Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: portals = portal:erwerbsminderungsrente;portal:schwerbehinderung;portal:pflegegrad;portal:reha ~~ dokuwiki ====== Klage (Sozialrecht) ====== Wenn es Streit über Entscheidungen im Sozialrecht gibt, kann man nach dem Widerspruch eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Man muss die Klage innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids einreichen. Diese Frist beginnt, wenn der Widerspruchsbescheid richtig zugestellt wurde. Nach dieser Frist ist normalerweise keine Klage mehr möglich. Klagen beim Sozialgericht sind in der Regel kostenlos und man braucht keinen Anwalt. Viele Sozialgerichte bieten Musterklagen an. (Siehe [[https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/files/2022-02/sggi_vordruck_klage.pdf|Hessen]] oder [[https://www.sozialgericht-lueneburg.niedersachsen.de/download/83158/Vordruck_zur_Klageerhebung.pdf|Lüneburg]].) Bei komplexen medizinischen und sozialrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel dem Grad der Behinderung, dem Erwerb oder der Pflegebedürftigkeit, kann es sinnvoll sein, eine fachkundige Vertretung zu haben. ⇒ Hauptartikel [[:a-z:kosten|Rechtsschutz und Kosten]] ===== Klage einreichen ===== In der Klageschrift müssen der vollständige Name und die Adresse der klagenden Person angegeben werden. Auch der Beklagte muss genau benannt werden, z.B. die zuständige Stadt, der Landkreis, die Deutsche Rentenversicherung oder das Jobcenter. Zudem muss klar sein, was mit der Klage erreicht werden soll. Die Klage zielt meistens darauf ab, einen Bescheid zu ändern oder aufzuheben. Manchmal muss auch eine bestimmte Leistung beantragt werden, wie zum Beispiel eine Rente wegen Erwerbsminderung oder ein höherer Grad der Behinderung. Wenn Geld verlangt wird, muss angegeben werden, ab wann oder für welchen Zeitraum es gefordert wird. Der Klage müssen mindestens der angegriffene Bescheid, der Widerspruch und der Widerspruchsbescheid beigefügt werden. Außerdem sollten alle wichtigen medizinischen Nachweise eingereicht werden, wie ärztliche Berichte, Gutachten und Krankenhausberichte. Es sollten auch Abschriften für den Beklagten beigefügt werden. Die Klage muss mit Ort und Datum versehen sein und eigenhändig unterschrieben werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht erlaubt. E-Mail-Klagen oder Anträge sind ungültig und werden vom Gericht nicht beachtet. Die Klage kann über [[:a-z:mjp|„Mein Justizpostfach“]], per Post oder persönlich beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. ===== Ablauf des sozialgerichtlichen Verfahrens ===== Das Verfahren am Sozialgericht folgt anderen Regeln als andere Gerichtsverfahren. Das Gericht muss von sich aus den Fall aufklären. Es ist nicht nur auf Beweisanträge von den Beteiligten angewiesen, sondern kann selbst Beweise suchen, medizinische Unterlagen anfordern und Gutachten einholen. Oft wird bei medizinischen Fragen ein gerichtliches Gutachten benötigt. Ein Gutachter untersucht die klagende Person und beurteilt die gesundheitlichen Einschränkungen in Bezug auf die strittige Frage, wie Erwerbsfähigkeit oder Grad der Behinderung. Die Qualität und das Wissen des Gutachters sind für das Verfahren wichtig. Nach [[law:sgg:109|§ 109 Sozialgerichtsgesetz]] kann man ein [[klage-zweitgutachter|Zweitgutachten]] beantragen. Der Kläger kann einen speziellen Gutachter benennen. Dieser Gutachter muss vom Kläger bezahlt werden und die Kosten liegen oft zwischen 2.000 und 5.000 € im Sozialrecht. Wenn das gerichtliche Gutachten positiv für die klagende Person ist, erkennt die beklagte Behörde meist an, dass die Klage berechtigt ist. In anderen Fällen kann es zu einem Vergleich kommen, der eine einvernehmliche Lösung bietet. Ein Vergleich kann zum Beispiel die Anerkennung eines bestimmten Grades der Behinderung oder eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung beinhalten. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, findet meistens eine mündliche Verhandlung statt. Dort wird die Situation besprochen und beide Seiten bekommen die Möglichkeit, sich zu äußern. Das Gericht kann Fragen stellen und versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Nach der mündlichen Verhandlung wird in der Regel die Entscheidung (Urteil) bekannt gegeben. Gegen das Urteil kann man unter bestimmten Bedingungen Berufung einlegen. siehe [[sozialrecht]] ===== Besonderheiten ===== ⇒ [[:a-z:gdb-widerspruch-klage#bestimmung_des_gdb_im_klage-verfahren|Bestimmung des GdB im Klageverfahren]]