Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = linkimg:parkausweis.png &portals = portal:schwerbehinderung ~~ ====== Parkausweise ====== Menschen mit schweren Schwierigkeiten beim Gehen können in Deutschland besondere Parkerleichterungen bekommen. Diese Parkerleichterungen gibt es in Form von verschiedenen Parkausweisen. Die Ausweise haben unterschiedliche Voraussetzungen, Zeiten, und Arten von Erleichterungen. Die gesetzliche Grundlage ist [[law:stvo:46|§ 46 Abs. 1 StVO]]. ^ Parkausweis ^ Gültigkeit ^ Zielgruppe ^ Behindertenparkplätze ^ | Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Mobilitätseinschränkungen \\ Merkzeichen aG oder Bl | Ja | | Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung unterhalb „aG“ | Nein | | Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) | | Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterter Personenkreis mit Gehstreckenbegrenzung von unter 100 Meter| Nein | ===== Blauer Parkausweis ===== Der blaue Parkausweis gilt in ganz Europa. Man bekommt den blauen Parkausweis in der Regel, wenn man: * eine außergewöhnliche Gehbehinderung ([[a-z:merkzeichen-ag|Merkzeichen aG]]) hat * blind ist (Merkzeichen Bl) * andere schwere Einschränkungen hat (z. B. Fehlen von beiden Gliedmaßen) Ein Schwerbehindertenausweis mit dem richtigen Merkzeichen ist nötig. Parkerleichterungen: * Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol * weitere Erleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in bestimmten Haltverbotszonen, Parkzeit überschreiten, je nach Stadt) ===== Oranger Parkausweis ===== Der orange Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber man darf damit **nicht** auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol parken. In Berlin und Brandenburg gibt es eine Ausnahme. Dort darf man mit dem orangenen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parken. Typische Voraussetzungen sind: * [[a-z:merkzeichen-g|Merkzeichen G]] mit hohen GdB-Werten * schwere Probleme mit den Beinen * bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung Parkerleichterungen: * Parken im eingeschränkten Haltverbot * längere Parkzeit an Parkscheinautomaten * Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Stadt unterschiedlich) * Nur in Berlin und Brandenburg: Parken auf Behindertenparkplätzen. ===== Weißer Parkausweis ===== Der weiße Parkausweis gibt es nur in Sachsen-Anhalt. Voraussetzungen sind: * vorübergehende Einschränkungen beim Gehen * zum Beispiel nach einer Operation, einem Unfall oder einer Krankheit * gültig für höchstens 6 Monate * kein Schwerbehindertenausweis nötig Parkerleichterungen: * die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis * einschließlich Parken auf Behindertenparkplätzen * gilt nur in Sachsen-Anhalt ===== Gelber Parkausweis ===== Der gelbe Parkausweis ist für mehr Menschen, gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Voraussetzungen: * [[a-z:merkzeichen-g|Merkzeichen G]] mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und * die sich maximal 100 Meter weit bewegen können oder * erhebliche vorübergehende Einschränkungen (z. B. nach Operation, Unfall, Krankheit) oder eine noch nicht anerkannte dauerhafte Einschränkung * und die sich maximal 100 Meter weit bewegen können Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig. Parkerleichterungen: * ähnlich wie beim orange Parkausweis * keine Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol * gültig nur in den genannten Bundesländern ==== Weitere Information ==== __[[https://www.youtube.com/watch?v=1uw2uPIegYU|SovD: Kennst Du den gelben Parkausweis für Menschen mit Behinderung?]]__