Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = sozialsicherung.png &sort = :aa20 &portals = portal:erwerbsminderungsrente;portal:schwerbehinderung;portal:pflegegrad;portal:reha ~~ dokuwiki ====== Soziale Sicherung im Überblick ====== Das deutsche Sozialversicherungssystem bietet verschiedene Hilfen, die für Menschen mit ME/CFS wichtig sein können. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, wenn man nicht arbeiten kann, sowie Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung und für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die folgende Liste beschreibt die wichtigsten Hilfen für Menschen mit ME/CFS: ===== Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit ===== ==== Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ==== Arbeitnehmer bekommen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Während dieser Zeit wird der Lohn weitergezahlt. **Voraussetzungen:** Ein Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen. ==== Krankengeld ==== Nach der Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wenn man weiterhin nicht arbeiten kann. Der Anspruch ist wegen derselben Krankheit auf insgesamt 78 Wochen begrenzt, einschließlich der Lohnfortzahlung. **Voraussetzungen:** Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld und ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Diese muss lückenlos nachgewiesen werden. Weitere Informationen: [[a-z:aussteuerung|Aussteuerung]] ==== Arbeitslosengeld I (ALG I) ==== Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es kann nach dem Ende des Krankengeldes gezahlt werden, wenn man noch nicht wieder arbeiten kann. Man muss einen Antrag auf Reha stellen. **Voraussetzungen:** Mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate. Bei der Nahtlosigkeitsregelung kann die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt entfallen, wenn die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate unter 15 Stunden pro Woche liegt. Weitere Informationen: [[a-z:aussteuerung|Aussteuerung und Nahtlosigkeitsregelung]] ==== Erwerbsminderungsrente ==== Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente unterstützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Es kommt darauf an, wie viel man noch arbeiten kann. **Voraussetzungen:** Ein gesundheitlich bedingtes Leistungsvermögen von unter sechs Stunden täglich für eine teilweise Erwerbsminderung oder unter drei Stunden für eine volle Erwerbsminderung. Außerdem sind fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre nötig. Weitere Informationen: [[a-z:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente bei ME/CFS]] ==== Übergangsgeld ==== Übergangsgeld kann während medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt werden. Es ersetzt das Einkommen, wenn man nicht arbeiten kann, und wird auf Antrag gezahlt. **Voraussetzungen:** Teilnahme an einer bewilligten Rehabilitationsmaßnahme sowie Erfüllung der versicherungsrechtlichen und einkommensbezogenen Voraussetzungen. Weitere Informationen: [[a-z:reha|Reha bei ME/CFS]] ===== Sicherung des Lebensunterhalts ===== ==== Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ==== Die Grundsicherung sichert Menschen den Lebensunterhalt, die hilfebedürftig sind und arbeiten können. Sie kann auch bei geringem Einkommen oder anderen Sozialleistungen gezahlt werden und wird beim Jobcenter beantragt. **Voraussetzungen:** Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze sowie Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich. ==== Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) ==== Die Grundsicherung unterstützt volljährige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie umfasst den Regelbedarf sowie Kosten für Unterkunft und Heizung. **Voraussetzungen:** Volljährigkeit, dauerhafte volle Erwerbsminderung und Bedürftigkeit aufgrund nicht ausreichenden Einkommens. Eine Erwerbsminderungsrente muss nicht bezogen werden. Weitere Informationen: [[a-z:erwerbsminderungsrente-aufstocken|Erwerbsminderungsrente aufstocken]] ==== Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) ==== Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen hilfebedürftige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und keinen Anspruch auf andere Hilfen haben. Diese Hilfe kann bei befristeter voller Erwerbsminderung relevant sein. **Voraussetzungen:** Unzureichendes Einkommen und Vermögen sowie kein Anspruch auf vorrangige Hilfen. Weitere Informationen: [[a-z:erwerbsminderungsrente-aufstocken|Erwerbsminderungsrente aufstocken]] ==== Wohngeld ==== Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es kann für Menschen mit niedriger Erwerbsminderungsrente beantragt werden. **Voraussetzungen:** Selbstgetragene Wohnkosten und ein Haushaltseinkommen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Wer bereits Sozialleistungen erhält, die Unterkunftskosten beachten, ist meist vom Wohngeld ausgeschlossen. ===== Pflege und Unterstützung im Alltag ===== ==== Pflegegrad und Pflegeleistungen ==== Menschen mit ME/CFS können bei Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit einen Pflegegrad beantragen. Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. **Voraussetzungen:** gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Außerdem muss ein Pflegegrad durch eine Begutachtung festgestellt werden. Weitere Informationen: [[a-z:pflegegrad|Pflegegrad bei ME/CFS]] ==== Hilfe zur Pflege ==== Hilfe zur Pflege kann Kosten übernehmen, die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt werden. Diese Hilfe ist wichtig bei finanzieller Bedürftigkeit. **Voraussetzungen:** Pflegebedürftigkeit und ein Bedarf, der nicht durch eigene Mittel oder andere Leistungen gedeckt werden kann. ==== Pflegeunterstützungsgeld ==== Pflegeunterstützungsgeld kann Angehörigen gezahlt werden, die wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig nicht arbeiten können. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Gehalts. **Voraussetzungen:** Akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen und notwendige kurze Arbeitsverhinderung. ===== Behinderung und gesellschaftliche Teilhabe ===== ==== Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche ==== Menschen mit ME/CFS können einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Das hat Vorteile wie steuerliche Erleichterungen oder besonderen Kündigungsschutz. **Voraussetzungen:** Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Weitere Informationen: [[a-z:schwerbehinderung|Schwerbehinderung und GdB]] ==== Eingliederungshilfe ==== Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der gleichberechtigten Teilhabe am Leben. Dazu gehören Assistenzleistungen und Hilfen für Bildung oder Arbeit. [[a-z:persoenliche-assistenz|Persönliche Assistenz]] bedeutet Unterstützung im Alltag durch Helfer. Sie kann zum Beispiel bei Haushalt oder Organisation unterstützen. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben. **Voraussetzungen:** Eine wesentliche Behinderung oder drohende Behinderung und ein individueller Bedarf für Teilhabe. Je nach Leistung können Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Weitere Informationen: [[a-z:persoenliche-assistenz|Persönliche Assistenz]] ==== Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ==== Diese Leistungen helfen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, eine Beschäftigung zu finden oder fortzusetzen. Dabei können Arbeitsplatzanpassungen oder Hilfen zur Qualifizierung angeboten werden. **Voraussetzungen:** Eine erhebliche Gefährdung der beruflichen Teilhabe und die Eignung der beantragten Maßnahme. Je nach Leistungsträger gelten weitere Voraussetzungen. ==== Medizinische Rehabilitation ==== Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen gesundheitliche Einschränkungen mindern und die Teilhabe fördern. Bei ME/CFS ist Reha wichtig, muss aber gut angepasst sein. **Voraussetzungen:** Medizinische Notwendigkeit und positive Rehabilitationsprognose. Bei ME/CFS ist zu prüfen, ob eine geeignete Maßnahme ohne Verschlechterung möglich ist. Weitere Informationen: [[a-z:reha|Reha bei ME/CFS]] und [[a-z:reha-aufforderung|Reha-Aufforderung]] ===== Medizinische Versorgung und Hilfsmittel ===== ==== Gesetzliche Krankenversicherung ==== Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für notwendige Behandlungen, Arzneimittel und Gesundheitsleistungen. Dazu gehören auch Heil- und Hilfsmittel. **Voraussetzungen:** Vorhandener Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung und medizinisch notwendige Leistung. Weitere Informationen: [[a-z:krankenkasse|Gesetzliche Krankenkasse]] ==== Hilfsmittel ==== Die gesetzliche Krankenversicherung kann medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten bezahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. **Voraussetzungen:** Medizinische Notwendigkeit und eine ärztliche Verordnung. Weitere Informationen: [[a-z:hilfsmittel|Hilfsmittel]] ==== Häusliche Krankenpflege ==== Häusliche Krankenpflege kann bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Sie kann Unterstützung in der Pflege oder im Haushalt bieten. **Voraussetzungen:** Ärztliche Verordnung und medizinische Notwendigkeit. ===== Weitere finanzielle Hilfen ===== ==== Berufsunfähigkeitsversicherung ==== Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine monatliche Rente zahlen, wenn die Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. **Voraussetzungen:** Bestehender Versicherungsvertrag und Nachweis der Berufsunfähigkeit, oft von mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate. Weitere Informationen: [[a-z:berufsunfaehigkeitsversicherung|Berufsunfähigkeitsversicherung]] ==== Kinderzuschlag ==== Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Er kann zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden, wenn das Einkommen für die gesamte Familie nicht reicht. **Voraussetzungen:** Kindergeldanspruch für ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren und Erfüllung der Einkommensgrenzen. ==== Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ==== Wenn eine Erkrankung wegen eines Arbeitsunfalls anerkannt wird, können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Dazu gehören medizinische Versorgung und gegebenenfalls eine Verletztenrente. **Voraussetzungen:** Anerkannter Versicherungsfall mit ausreichendem Zusammenhang zwischen der Arbeit und der Erkrankung. ===== Leistungen & Nachteilsausgleiche ===== Dieses [[:tools:leistungen-nachteilsausgleiche|Tool]] zeigt euch eine Liste der Leistungen und Nachteilsausgleiche an, die im Zusammenhang mit dem GdB und Pflegegrad stehen.