Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: portals = portal:pflegegrad ~~ dokuwiki ====== 23.12.2025 Gericht beschneidet Verhinderungspflege ====== Mit dem Urteil [[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/179174|L 12 P 500/21]] vom 12. November 2025 hat das Thüringer Landessozialgericht die Regeln für die Verhinderungspflege strenger gemacht. Obwohl das Urteil hauptsächlich die Bezahlung eines Pflegedienstes mit Mitteln der Verhinderungspflege betrifft, schränkt es die Nutzung der Verhinderungspflege stark ein. ===== Hintergrund des Prozesses ===== Die Klägerin lebte in einer betreuten Wohngemeinschaft. Sie bekam Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Angehörige halfen der Klägerin zusätzlich bei Arztbesuchen, sozialen Kontakten und einigen pflegerischen Tätigkeiten. Wenn die Angehörigen nicht konnten, übernahm der Pflegedienst die Pflege. Diese Stunden wurden als Verhinderungspflege abgerechnet. Die Pflegekasse wollte diese Regelung nicht akzeptieren. Die Gerichte haben diese Entscheidung unterstützt. ===== Zentrale Aussagen des Gerichts ===== Das Gericht hat einige wichtige Punkte festgelegt: * Man hat nur Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn auch Pflegegeld bezahlt wird. * Verhinderungspflege ist nur für kurze, vorübergehende Ausfälle von Pflegepersonen gedacht. * Es muss eine private Pflegeperson vorhanden sein, die auch tatsächlich pflegt. * Regelmäßige oder einplanbare Auszeiten sind keine Gründe für Verhinderungspflege. * Verhinderungspflege dient nicht dazu, ständig fehlende Pflegesachleistungen auszugleichen. Das Gericht hat deutlich gesagt, dass wöchentliche Entlastungstage oder langfristig geplante Abwesenheiten nicht unter Verhinderungspflege fallen. ===== Leitsätze des Gerichts ===== - Verhinderungspflege nach [[law:sgb_11:39|§ 39 SGB XI]] gilt nur bei vorübergehenden Abwesenheiten. - Zu den „anderen Gründen“ nach [[law:sgb_11:39#abs_1_1|§ 39 Abs. 1 S. 1 SGB XI]] zählen meist unerwartete (plötzlich auftretende) Gründe wie Krankheit der Pflegeperson oder persönliche Trauer. Auch geplante, aber notwendige Abwesenheiten wie Kuraufenthalt, Urlaub oder Arzttermine zählen dazu. Entscheidend ist, dass es sich um einen unvorhersehbaren Ausfall handelt. - Für Verhinderungspflege muss auch tatsächlich Pflegegeld gezahlt werden ([[law:sgb_11:39|§ 37 SGB XI]]). ===== Folgen in der Praxis ===== Die Entscheidung, den Anspruch auf Verhinderungspflege abzulehnen, ist nicht ungewöhnlich. Aber die Erläuterungen des Gerichts zur Verhinderungspflege sind überraschend. Auch wenn das Urteil nur eines Landessozialgerichts ist und nicht für ganz Deutschland bindend ist, werden die Krankenkassen dieses Urteil sicher genau prüfen und ihre Erstattungsbedingungen ändern. Die Aussagen des Gerichts zur Verhinderungspflege sind ganz anders als die gängige Praxis. Die Barmer schreibt zum Beispiel auf ihrer [[https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/verhinderungspflege-1003716|Webseite]]: **Stundenweise Verhinderungspflege** Manchmal muss die Pflegetätigkeit nur für wenige Stunden unterbrochen werden, etwa für einen Kinobesuch oder einen Arzttermin. Auch dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege bis zur gesetzlich festgelegten Höhe. Oder die [[https://www.ikk-suedwest.de/pflege/pflegeleistungen/verhinderungspflege/|IKK Südwest]]: Verhinderungspflege ermöglicht es privaten Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Gründe für die Nutzung von Verhinderungspflege: * Urlaub * Krankheit * Sonstige Verpflichtungen oder private Angelegenheiten Oder die [[https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/pflege/verhinderungspflege-ersatzpflege/was-ist-verhinderungspflege_21348|DAK]]: Was ist Verhinderungspflege? Falls Ihre Pflegeperson Sie vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie krank ist, Urlaub macht oder Termine hat, brauchen Sie eine andere Hilfe. Oder auf [[https://gesund.bund.de/verhinderungspflege|Bund.de]]: Gründe für eine Auszeit können beispielsweise Urlaub, Erkrankung, berufliche Verpflichtungen oder Freizeitaktivitäten der Pflegeperson sein. Nach dem Urteil des Gerichts wären einige Beispiele, die auf den Webseiten der Krankenkassen stehen, nicht mehr für Verhinderungspflege erlaubt. Oftmals wurden Aktivitäten für die pflegebedürftige Person von gemeinnützigen Organisationen über die Verhinderungspflege abgerechnet. Dieses Vorgehen wäre nach dem Urteil ebenfalls nicht mehr erlaubt. ==== Links ==== * [[https://letscast.fm/sites/auf-ein-waesserchen-mit-3239fab1/episode/verhinderungspflegeurteil-wie-kann-ich-verhinderungspflege-noch-nutzen|Podcast: Verhinderungspflegeurteil - wie kann ich Verhinderungspflege noch nutzen]]