Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = linkimg:parkausweis.png ~~ ====== Parkausweise ====== Menschen mit schweren Einschränkungen beim Gehen können in Deutschland einen Parkausweis bekommen. Es gibt verschiedene Parkausweise. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen, der Gültigkeit und den Parkmöglichkeiten. Die gesetzliche Grundlage ist [[law:stvo:46|§ 46 Abs. 1 StVO]]. ^ Parkausweis ^ Gültigkeit ^ Zielgruppe ^ Behindertenparkplätze ^ | Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Menschen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen \\ Merkzeichen aG oder Bl | Ja | | Oranger Parkausweis | Deutschland | Menschen mit schwerer Gehbehinderung unter „aG“ | Nein | | Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) | | Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Größerer Personenkreis mit Gehstrecken unter 100 Meter | Nein | ===== Blauer Parkausweis ===== Der blaue Parkausweis ist in der gesamten EU gültig. Er wird in der Regel gegeben bei: * außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) * Blindheit (Merkzeichen Bl) * ähnlichen schweren Einschränkungen (z. B. beidseitige Amelie) Man braucht einen Schwerbehindertenausweis mit dem passenden Merkzeichen. Parkerleichterungen: * Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol * weitere Parkerleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, längere Parkzeit, je nach Stadt) ===== Oranger Parkausweis ===== Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol. Typische Voraussetzungen sind: * [[soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_g|Merkzeichen G]] mit hohen Graden der Behinderung * schwere Probleme mit den Beinen * bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung Parkerleichterungen: * Parken im eingeschränkten Haltverbot * längere Parkdauer an Parkscheinautomaten * Parken in Bewohnerparkzonen (regeln sind unterschiedlich) ===== Weißer Parkausweis ===== Der weiße Parkausweis ist eine Regelung in Sachsen-Anhalt. Voraussetzungen sind: * vorübergehende Probleme mit den Beinen * z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit * maximal 6 Monate gültig * kein Schwerbehindertenausweis nötig Parkerleichterungen: * ähnliche Parkerleichterungen wie beim blauen Parkausweis * auch Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt * nur in Sachsen-Anhalt gültig ===== Gelber Parkausweis ===== Der gelbe Parkausweis gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Voraussetzungen: * [[soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_g|Merkzeichen G]] mit mindestens 70 Prozent Behinderung und * die Möglichkeit, sich höchstens 100 Meter weit zu bewegen oder * große vorübergehende Probleme (z. B. nach Operation, Unfall, Krankheit) oder eine noch nicht offiziell anerkannte dauerhafte Beeinträchtigung * und die Möglichkeit, sich höchstens 100 Meter weit zu bewegen Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig. Parkerleichterungen: * ähnlich wie beim orangen Parkausweis * keine Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol * nur in den genannten Bundesländern gültig ==== Weitere Informationen ==== __[[https://www.youtube.com/watch?v=1uw2uPIegYU|SovD: Kennst Du den gelben Parkausweis für Menschen mit Behinderung?]]__