Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = linkimg:parkausweis.png ~~ ====== Parkausweise ====== Menschen mit schweren Einschränkungen in der Bewegung können in Deutschland Parkausweise bekommen. Diese Ausweise helfen beim Parken und sind unterschiedlich. Die Regeln dafür stehen im Gesetz [[law:stvo:46|§ 46 Abs. 1 StVO]]. ^ Parkausweis ^ Gültigkeit ^ Zielgruppe ^ Behindertenparkplätze ^ | Blauer Parkausweis | Deutschland & EU | Schwerste Einschränkungen in der Bewegung \\ Merkzeichen aG oder Bl | Ja | | Oranger Parkausweis | Deutschland | Schwere Gehbehinderung, aber nicht "aG" | Nein | | Weißer Parkausweis | Sachsen-Anhalt | Vorübergehende schwere Gehbehinderung | Ja (in Sachsen-Anhalt) | | Gelber Parkausweis | SH, MV, RP | Erweiterte Gruppe mit Gehstrecken unter 100 Meter | Nein | ===== Blauer Parkausweis ===== Der blaue Parkausweis ist der einzige, der in der EU anerkannt wird. Er wird meistens für folgende Personen ausgestellt: * außergewöhnliche Gehbehinderung ([[soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_ag|Merkzeichen aG]]) * Blindheit (Merkzeichen Bl) * vergleichbare schwere Einschränkungen (z. B. fehlende Gliedmaßen) Ein Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkmale ist nötig. Parkerleichterungen: * Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol * weitere Erleichterungen nach § 46 StVO (z. B. in Haltverbotszonen, beim Überziehen der Parkdauer, je nach Kommune) ===== Oranger Parkausweis ===== Der orange Parkausweis ist in ganz Deutschland gültig, erlaubt aber normalerweise **nicht** das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol. In Berlin und Brandenburg gibt es eine [[https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/parken/|Ausnahmeregelung]]. Dort ist das Parken mit dem orangen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen erlaubt. Typische Voraussetzungen sind: * [[soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_g|Merkzeichen G]] mit hohen GdB-Werten * schwere Funktionsstörungen der Beine * bestimmte chronische Krankheiten mit hohem Grad der Behinderung Parkerleichterungen: * Parken im eingeschränkten Haltverbot * längere Parkdauer an Parkscheinautomaten * Parken in Bewohnerparkzonen (je nach Kommune) * Nur in Berlin und Brandenburg: Nutzung von Behindertenparkplätzen. ===== Weißer Parkausweis ===== Der weiße Parkausweis gilt nur in Sachsen-Anhalt. Voraussetzungen sind: * vorübergehende Einschränkungen der Beine * z. B. nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Krankheit * gilt für maximal 6 Monate * kein Schwerbehindertenausweis nötig Parkerleichterungen: * die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis * Parken auf Behindertenparkplätzen ist erlaubt * gilt nur in Sachsen-Anhalt ===== Gelber Parkausweis ===== Der gelbe Parkausweis ist für eine größere Gruppe von Menschen. Er gilt aber nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Voraussetzungen: * [[soziales:schwerbehinderung:merkzeichen_g|Merkzeichen G]] mit mindestens 70 % Behinderung und * nicht weiter als 100 Meter gehen können oder * vorübergehende Einschränkungen (z. B. nach einer Operation, Unfall, Krankheit) oder noch nicht offiziell anerkannte dauerhafte Einschränkungen * und nicht weiter als 100 Meter gehen können Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht immer nötig. Parkerleichterungen: * ähnlich wie beim orangen Parkausweis * keine Erlaubnis zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol * gilt nur in den genannten Bundesländern ==== Weitere Information ==== __[[https://www.youtube.com/watch?v=1uw2uPIegYU|SovD: Kennst Du den gelben Parkausweis für Menschen mit Behinderung?]]__