Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.~~META: image = :linkimg:akteneinsicht.png ~~ ====== Akteneinsicht und Auskunftsrechte ====== Es gibt Rechte, die dir ermöglichen, deine persönlichen Daten einzusehen. Diese Rechte stehen in verschiedenen Gesetzen. Je nach Lage gibt es unterschiedliche Ansprüche. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten. ===== Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X ===== Nach [[law:sgb_10:25#abs_1|§ 25 Abs. 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X)]] können Menschen, die an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, ihre Akten einsehen. Dieses Recht gilt besonders im Sozialrecht (z. B. bei Schwerbehinderung, Renten wegen Erwerbsminderung, Medizinischer Dienst, ...). Normalerweise schau dir die Akten in den Räumen der Behörde an. Du kannst aber auch die Behörde fragen, ob sie dir die Unterlagen zuschicken. Anwälte erhalten die Akte oft in ihrer Kanzlei. [[.:auskuenfte:akteneinsicht|Beispieltext für eine Akteneinsicht]] In besonderen Fällen erklärt ein Arzt oder Mitarbeiter der Behörde die Unterlagen, wie nach [[law:sgb_10:25#abs_2|§ 25 Abs. 2 SGB X]]. Dies kann nötig sein, wenn das Lesen der Unterlagen gesundheitlich schädlich sein könnte (z. B. für Menschen mit Trauma). Auch dann hast du das Recht auf alle Unterlagen. Laut [[law:sgb_10:25#abs_5|§ 25 Abs. 5 SGB X]] können die Betroffenen selbst Kopien machen oder sich von der Behörde Kopien geben lassen. Für Kopien verlangt die Behörde normalerweise 50 Cent pro Seite. Es ist auch erlaubt, die Seiten mit deinem Handy abzufotografieren. ===== Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ===== Nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15 DSGVO]] hast du ein Recht auf Auskunft, wenn deine persönlichen Daten genutzt werden. Dieses Recht gilt nicht nur für Behörden, sondern auch für Firmen, Krankenhäuser und Versicherungen. Der Auskunftsanspruch umfasst: * die verarbeiteten Daten, * den Grund für die Verarbeitung, * wer die Daten erhält oder erhalten hat, * wie lange die Daten gespeichert werden, * sowie das Recht auf eine Kopie der Daten. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und sollte innerhalb eines Monats gegeben werden. Ein Generator für Auskunftsersuchen findest du [[[[tools:dsgvo|hier]]. ===== Akteneinsicht bei Ärzten nach § 630g BGB ===== Im medizinischen Bereich sagt [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html|§ 630g BGB]], dass Patienten ihre Patientenakte einsehen können. Dieses Recht gilt unabhängig von der Behandlung und für alle Unterlagen, die zur Behandlung gehören. Die Einsicht kann verweigert oder eingeschränkt werden, wenn das aus therapeutischen Gründen nötig ist. Der Arzt kann für Kopien der Akte eine angemessene Gebühr verlangen. Wenn ein Arzt sich weigert, hilft es manchmal, den entsprechenden Artikel aus dem [[https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45|Ärzteblatt]] zu zeigen. Falls das nicht hilft, kannst du eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einreichen. ===== Gegenüberstellungen ===== ==== Akteneinsicht vs. DSGVO-Auskunft === Für eine ausführliche Gegenüberstellung von Akteneinsicht und Auskunftsrecht nach DSGVO schaue bitte auf [[https://ws-compliance.de/sozialdatenschutz-akteneinsichtsrecht-vs-auskunftsrecht/|diesen Artikel]]. ==== DSGVO-Auskunft vs. § 630g BGB ==== § 630g BGB hat spezielle Regeln für die medizinische Behandlung. Art. 15 DSGVO bietet in vielen Fällen aber einen besseren Zugang zu den Daten: Laut DSGVO hast du Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Daten. Die Einsicht ist nicht nur auf die Patientenakte beschränkt, sondern bezieht sich auf alle gesundheitlichen Daten. Deshalb kann es oft sinnvoll sein, sich auf Art. 15 DSGVO zu berufen, um umfassende und kostenlose Auskunft zu erhalten – besonders wenn auch digitale Daten, Laborwerte oder andere Aufzeichnungen angefragt werden sollen. [[recht:auskuenfte:aerzte|Beispieltext für eine DSGVO-Auskunft]]