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===== Mein Justizpostfach =====
Das [[https://mjp.justiz.de/|Mein Justizpostfach (MJP)]] {{ :recht:mjp01.png?direct&300|}} ist ein digitales Postfach. Damit kann man sicher und direkt mit Gerichten, Behörden und Anwälten kommunizieren. Man kann auch mit anderen öffentlichen Stellen, wie der Deutschen Rentenversicherung und einigen Krankenkassen, schreiben.
Briefe per Post oder Fax sind oft nicht mehr nötig. Das MJP hat einen Vorteil gegenüber Fax: Man muss Dokumente nicht mehr ausdrucken, unterschreiben, einscannen und dann versenden. Für viele Dokumente reicht es, den vollen Namen am Ende zu schreiben. Eine echte Unterschrift ist nicht nötig.
Jedes Dokument, das man versendet, bekommt einen wichtigen Versandnachweis.
==== Voraussetzungen ====
* Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
* PIN oder Transport-PIN vom Personalausweis
* Smartphone mit NFC oder NFC-Kartenlesegerät
Video zur Einrichtung: https://www.youtube.com/watch?v=0E0WfAZL6Wg
==== Nutzung ====
Ein neues Postfach kann man auf der Webseite https://mjp.justiz.de/ erstellen.
Für die Einrichtung und die Anmeldung braucht man den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Während man das Postfach einrichtet, wird eine Schlüsseldatei erstellt und heruntergeladen. Diese Datei ist wichtig, um Nachrichten später zu entschlüsseln und zu lesen. Sie muss sicher aufbewahrt werden.
Wer sehen möchte, wie die Nutzung funktioniert, kann sich das Video ansehen:
https://youtu.be/L_WMRjWo0Ds?t=271
Statt des NFC-Kartenlesegeräts kann man auch ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp nutzen.
==== Einschränkungen ====
Es ist nicht klar, ob zum Beispiel eine Behörde Anträge über das Postfach annehmen muss. Man sollte vorher prüfen, ob die Behörde die Anträge akzeptiert ("Zugangseröffnung").
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Internetseite mit den Hinweisen zur elektronischen Kommunikation habe ich keine klaren Informationen zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) gefunden.
Nehmen Sie formgebundene oder schriftformbedürftige Dokumente an, die über das "Mein Justizpostfach" an Ihr "besonderes elektronisches Behördenpostfach" (beBPo) geschickt werden? Wenn ja, bitte teilen Sie mir mit, ob es besondere Anforderungen oder Einschränkungen gibt.
Ich möchte auch anregen, dass Sie Informationen auf Ihrer Webseite hinzufügen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
==== Schattenseiten ====
- Es ist unklar, welche Behörden oder Organisationen neben den Gerichten Dokumente annehmen.
- Zustellungen gelten auch ohne Lesen als erfolgt. \\ Wer das MJP nutzt, sollte wissen, dass elektronische Zustellungen rechtliche Fristen in Gang setzen können, auch wenn man die Nachricht nicht gleich liest. \\ Das System schickt E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten. Aber der Nutzer ist selbst verantwortlich, sein Postfach regelmäßig zu prüfen. Eine nicht zugestellte oder übersehene E-Mail schützt nicht vor den rechtlichen Folgen einer Zustellung.
- Anmeldung und Entschlüsselung sind schwierig. \\ Für jede Anmeldung braucht man den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die Schlüsseldatei. Ohne diese Datei kann man Nachrichten nicht entschlüsseln. \\ Das ist sicher, aber weniger einfach als klassische E-Mail-Dienste.
- Es gibt keine eigene App oder Desktop-Anwendung. \\ Die Nutzung ist nur über den Webbrowser möglich. Eine eigene App ist nicht vorhanden.
- Keine Nutzung auf Smartphones.
- Es gibt Kritik am Datenschutz im Adressverzeichnis. \\ Weitere Informationen findet man in diesem [[https://www.heise.de/news/E-Rechtsverkehr-Loechriger-Datenschutz-beim-Online-Dienst-Mein-Justizpostfach-10446656.html|Artikel]].