Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.markdown ====== Erwerbsminderungsrente ====== Menschen mit ME/CFS können eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Diese Rente gibt es, wenn die Krankheit so schlimm ist, dass man nicht mehr regelmäßig arbeiten kann, und zwar für immer oder für eine längere Zeit. ==== Was ist die Erwerbsminderungsrente? ==== Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung [[law:sgb_6:43|§ 43 SGB VI]]. Sie hilft, das Einkommen zu sichern, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeit unmöglich machen. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Person weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn man zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Wichtig ist nur, was man noch leisten kann, egal, welchen Beruf man zuletzt hatte. ==== Allgemeiner Arbeitsmarkt ==== Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst alle zumutbaren Arbeiten. Das sind Arbeiten, die es oft gibt und für die man keine besonderen Qualifikationen braucht. Der zuletzt ausgeübte Beruf ist dabei nicht wichtig. Auch wenn keine entsprechenden Stellen frei sind, ist es wichtig, dass diese Arbeiten existieren. Beispiele für zumutbare Tätigkeiten sind: - Sortieren, - Verpacken, - einfache Montagen, - Reinigungsarbeiten, - Waren im Lager verräumen, - Kassieren ohne schwierige Zusatzaufgaben, - Call-Center-Arbeiten oder - einfache Büroarbeiten, wie Kopieren oder Scannen. ==== Voraussetzungen ==== Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man Folgendes erfüllen: * Man muss mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit). * Man muss in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Für die beiden Arten der Erwerbsminderungsrente ist wichtig, wie viele Stunden man noch am Tag arbeiten kann: * Volle Erwerbsminderung: weniger als drei Stunden täglich. ([[law:sgb_6:43#abs_2|§ 43 Abs. 2 SGB VI]]) * Teilweise Erwerbsminderung: drei bis unter sechs Stunden täglich. ([[law:sgb_6:43#abs_1|§ 43 Abs. 1 SGB VI]]) ==== Antragsstellung ==== Man kann den Antrag online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Die DRV überprüft, ob alle versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Danach werden die behandelnden Ärzte um einen Befundbericht (Formular S0051) und medizinische Unterlagen gebeten. Wenn alle Papiere da sind, wird geprüft, ob eine Untersuchung nötig ist. Wenn ja, beauftragt die DRV Ärzte, die den Gesundheitszustand und die Auswirkungen auf die Arbeit bewerten. Die Rentenversicherung entscheidet dann auf Basis der Befundberichte und eventuell des Gutachtens. Bevor die DRV entscheidet, kann sie eine Reha anordnen ("[[.:reha:reha_vor_rente|Mythos Reha vor Rente]]"). Wenn Hinweise darauf bestehen, dass sich die Gesundheit durch eine Reha verbessern kann, wird der Entlassungsbericht als neue Basis für die Beurteilung genutzt. Am Ende gibt es eine Entscheidung: Entweder die Rente wird genehmigt oder abgelehnt. {{ :soziales:emr_prozess_antrag.svg |Prozess Antragsstellung Erwerbsminderungsrente}} === Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) === Der Selbsteinschätzungsbogen (Formular R0215) hilft, die gesundheitlichen Probleme aus Sicht der betroffenen Person darzustellen. Er hilft der Rentenversicherung und den Gutachtern, die Auswirkungen der Krankheit im Alltag zu bewerten. Die Selbsteinschätzung sollte ehrlich sein und die gesundheitlichen Probleme klar und ohne Übertreibung darstellen. Man sollte sich dabei an den typischen Auswirkungen der Krankheit orientieren. Der Selbsteinschätzungsbogen gibt auch die Möglichkeit, auf Probleme hinzuweisen, die in den Befundberichten fehlen. [[.:erwerbsminderungsrente:r0215|Tipps für das Ausfüllen des Dokuments mit KI-Hilfe]] Oft fragt man sich, ob man den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen sollte oder nicht. Ich habe bisher keinen guten Grund gesehen, es nicht zu tun. Beim Ausfüllen sollte man aber vorsichtig sein. Es sollten keine Angaben gemacht werden, die später schlecht ausgelegt werden könnten. Dazu gehören Widersprüche oder Übertreibungen. === Befundbericht für Ärzte (Formular S0051) === Der [[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/S0051.html|Befundbericht für Ärzte (Formular S0051)]] enthält die medizinischen Informationen über Diagnosen und relevante Einschränkungen. Die DRV schickt diesen Bericht an die behandelnden Ärzte. Der Befundbericht S0051 fragt nach Diagnosen, früheren Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Therapien. Auch die Einschränkungen im Alltag und Beruf werden abgefragt, zum Beispiel beim Lernen, der Kommunikation, Mobilität und Selbstversorgung. Ärzte haben oft kein Problem mit dem ersten Teil des Berichts. Aber sie können manchmal Schwierigkeiten haben, die genauen Auswirkungen auf den Alltag zu beschreiben. Deshalb ist es wichtig, vorher mit den Ärzten über dieses Thema zu sprechen. Man kann ihnen eine schriftliche Beschreibung geben, die ihnen beim Ausfüllen des Berichts hilft. [[.:erwerbsminderungsrente:s0051|Tipps für die Erstellung eines solchen Dokuments mit KI-Hilfe]] ==== Monatliche Abzüge ==== Von der Rente werden für gesetzlich Versicherte die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % Stand 2026) und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % Stand 2026) abgezogen. Ein Rechenbeispiel: | Rente | 1.500,00 | | | Krankenversicherung | -109,50 | 7,3 % zzgl. die Hälfte des Zusatzbeitrags | | Pflegeversicherung | -54,00 | zwischen 3,6 % und 4,2 % | ^ Rente vor Steuern ^ 1.336,50 ^ ^ Für gesetzlich Versicherte betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. ==== Versteuerung ==== Je nach Jahr des Rentenbeginns ist ein Teil der Rente steuerfrei. Für Renten, die 2025 zum ersten Mal gezahlt wurden, sind 16,5 % steuerfrei (siehe [[law:estg:22|EStG §22]]). 83,5 % der Rente müssen versteuert werden. Für Alleinstehende gibt es einen Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025). Dieser Freibetrag kann durch [[leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträge]] (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) erhöht werden. Für die Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen Steuern gezahlt werden. ==== Weitere Informationen ==== __[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/88639|[2012] Bundessozialgericht Aktenzeichen B 13 R 107/12 B]]__ Wenn trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit im Einzelfall ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kann, muss eine andere Tätigkeit genannt werden. __[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178645|[2025] Sozialgericht Nordhausen S 20 R 671/23]]__ Bei Post-Covid-Erkrankungen ist nicht die Diagnose wichtig, sondern die funktionalen Einschränkungen. \\ \\ Das Fehlen gesicherter medizinischer Erkenntnisse oder eindeutiger labordiagnostischer Nachweise zum Post-Covid-Syndrom stehen der Anerkennung von Leistungseinschränkungen nicht entgegen. __[[https://www.gegen-hartz.de/news/falsches-gutachten-kann-erwerbsminderungsrente-verhindern|[2025] Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern]]__ Es gibt Tipps, wie man Gutachten für die EMR anfechten kann. \\ \\ Ich empfehle, schon vorher eine Selbsteinschätzung zu schreiben und diese mit dem Antrag zu senden. So kann das Gutachten später mit der eigenen Selbsteinschätzung verglichen werden. __[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=23.06.2020&Aktenzeichen=L%209%20R%201194%2F19|Heilbarkeit steht einer EMR nicht entgegen]]__ Ob eine psychische Erkrankung behandelbar ist, ist für die Frage, ob eine Leistungsreduzierung vorliegt, nicht wichtig; sie hat nur Bedeutung für die Dauer der Rente. __[[https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen/178921|Homeoffice kein Arbeitsmarkt]]__ Tätigkeiten im Home-Office sind keine Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Man kann nicht sagen, dass jemand keine Erwerbsminderung hat, nur weil er im Home-Office arbeiten könnte. [Das Urteil gilt nur für die erste Instanz.] __[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=12.12.2011&Aktenzeichen=B%2013%20R%2079%2F11%20R|Kriterien für die Wegefähigkeit]]__ Eine Wegefähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte vier Mal am Tag über 500 Meter gehen kann, und zusätzlich zwei Mal täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Bei der Beurteilung der Mobilität sind alle Unterstützungen (z.B. Gehhilfen) und Transportmöglichkeiten zu berücksichtigen.