Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.====== Ablehnung von Gutachtern ====== Man sollte einen Gutachter nicht einfach ablehnen. Wenn man das macht, muss man gute und nachweisbare Gründe haben. Es reicht nicht, nur zu sagen, dass der Gutachter zu einer bestimmten Gruppe gehört, wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN). Wichtig ist, ob der Gutachter die Meinung der Gruppe teilt. Wenn man jedoch klare Anhaltspunkte dafür hat, dass der Gutachter befangen oder nicht unabhängig ist, kann man ihn ablehnen. Bei komplizierten Krankheiten wie ME/CFS kann die Wahl eines falschen Gutachters große Auswirkungen auf die Beurteilung haben. In solchen Fällen sollte man seine Rechte nutzen und auf eine fachgerechte Begutachtung bestehen. Auch wenn es mühsam ist, kann es sich lohnen, für eine neue Auswahl des Gutachters zu kämpfen. Im Abschnitt Fachrichtungen im Artikel [[medizin:gutachter#fachrichtung|Gutachter]] gibt es eine Liste, welche Fachbereiche bei ME/CFS geeignet sind. ===== Voraussetzungen ===== Oft fragt man sich, ob man einen Gutachter ablehnen kann, den die Deutsche Rentenversicherung bestellt hat. Die rechtliche Grundlage ist [[law:sgb_10:21#abs_3_3|§21 (3) SGB X]] und [[law:zpo:406|§ 406 Ablehnung eines Sachverständigen]]. Versicherte können in bestimmten Fällen einen vorgeschlagenen Gutachter ablehnen, wenn sie gute Gründe haben. Dieses Recht basiert auf dem Prinzip der Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit bei medizinischen Gutachten. Ein Ablehnungsgrund liegt vor, wenn das Vertrauen zwischen der antragstellenden Person und dem Gutachter ernsthaft gestört ist. Gründe können sein: * Frühere negative Erfahrungen mit dem gleichen Arzt (zum Beispiel bei einer Behandlung oder Begutachtung). * Der Gutachter erscheint nicht neutral. * Es bestehen begründete Zweifel an der fachlichen Eignung, besonders bei speziellen Krankheitsbildern wie Long Covid, Post Covid oder ME/CFS. Rechtsanwalt Frank Vormbaum empfiehlt, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen, ob der Gutachter die nötigen Fachkenntnisse hat. * Es gibt Verfahrensfehler (zum Beispiel keine rechtzeitige Einladung, unzumutbar weite Anreise, fehlende Barrierefreiheit). Bei der Frage, ob Bewertungen und Berichte im Internet als Ablehnungsgrund gelten, sind die Meinungen unterschiedlich: * Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sagt, dass Internetbewertungen keinen ausreichenden Grund für eine Ablehnung darstellen. Solche Quellen sind nicht überprüfbar. * Rechtsanwalt Frank Vormbaum meint, dass negative Berichte im Internet sehr wohl als Ablehnungsgrund gelten können. Er erklärt, dass das Vertrauen zwischen Gutachter und zu Begutachtendem wichtig ist. Wenn Onlineberichte Zweifel an der Neutralität aufwerfen, kann es schwierig werden, Vertrauen aufzubauen. In solchen Fällen sollte der Gutachter abgelehnt werden. Die Ablehnung sollte schnell und schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Man sollte die konkreten Gründe angeben, warum eine Begutachtung durch den bestimmten Gutachter nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Es ist wichtig, dass die Ablehnung nicht den Eindruck erweckt, man lehne jeden Gutachter ab. Eine Ablehnung sollte nicht leichtfertig erfolgen, da dies Nachteile bringen kann (zum Beispiel längere Verfahrensdauer). Man kann auch der Deutschen Rentenversicherung alternative Gutachter vorschlagen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung die Ablehnung nicht akzeptiert, sollte man über professionelle Hilfe nachdenken. Um Nachteile im Verfahren zu vermeiden, sollte man der Einladung des Gutachters folgen. ===== Quellen ===== - [[https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/em-rente-kann-ich-den-gutachter-ablehnen|SoVD Schleswig-Holstein: EM-Rente – kann ich den Gutachter ablehnen?]] - [[https://www.youtube.com/watch?v=05IKINvu5P0|SoVD EM-Rente: Kann ich den Gutachter der DRV ablehnen?]] - [[https://www.youtube.com/watch?v=__ROZjU9KPY|Rechtsanwalt Vormbaum: Wie Sie einen Gutachter ablehnen bei Long Covid, Post Covid und CFS]] ====== Mein Ansatz: Die Stellungnahme der DGN nutzen ====== Die umstrittene [[kontroverses:dgn|Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN)]] kann hilfreich sein, wenn man einen Gutachter ablehnen will. Die DGN ist laut eigenen Angaben die größte neurologische Fachgesellschaft in Europa. Man kann die Stellungnahme für verschiedene Argumente nutzen. Man sollte jedoch genau überlegen, wie man argumentiert, da dies später Probleme bringen kann. Ob die DRV dem Argument zustimmt, wird im Einzelfall entschieden. Für jedes Argument gibt es einen Entwurf für einen Brief. Diese Briefe sollten immer überarbeitet werden, bevor man sie abschickt. ==== Keine Begutachtung ausschließlich durch einen Neurologen ==== Die DGN hat erklärt, dass sie ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) nicht als neurologische Krankheit ansieht. Sie glaubt nicht, dass immunologische Faktoren eine Rolle bei ME/CFS spielen. Daher kann man sagen, dass eine Begutachtung nur durch einen Neurologen nicht richtig ist. {{ :behoerde:variante_1_--_neurologie_nicht_zustaendig.pdf |}} ==== Neurologen, die Mitglieder der DGN sind, ablehnen ==== Die DGN lehnt die Bedeutung immunologischer Faktoren ab und erkennt keine gültigen Biomarker an. Diese Sichtweise wird von vielen Wissenschaftlern und Patientenverbänden kritisiert. Deshalb kann man berechtigte Zweifel an der Neutralität eines Gutachters haben, der Mitglied der DGN ist. {{ :behoerde:variante_2_--_befangeheit.pdf |}} {{ :behoerde:variante_3.pdf |}} ==== Jeden Gutachter ohne ME/CFS Wissen ablehnen ==== Die DGN hat am 22. Juli 2025 gesagt, dass ME/CFS kein klassisches neurologisches Krankheitsbild ist. Es wird betont, dass verschiedene Fachrichtungen zusammenarbeiten müssen. Das bedeutet, dass ein Gutachter ohne Kenntnisse über ME/CFS nicht gut geeignet ist, um die komplexen Beschwerden zu beurteilen. ==== Weitere Information ==== __[[https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001604157|[2025] LSG Berlin-Brandenburg L 11 SB 107/24]]__ Es gibt keine Pflicht zur Beauftragung eines Facharztes bei Gutachten. \\ \\ Das Recht erlaubt es, nicht nur von Facharztgutachten Gebrauch zu machen. Ein Gericht kann auch andere Sachverständige auswählen.