Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.dokuwiki ====== Höhe der Erwerbsminderungsrente ====== Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den Rentenpunkten ab. Diese Punkte zeigen, wie viel man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Es werden auch Zurechnungszeiten berücksichtigt. Das sind Zeiten, die bis zu einem bestimmten Alter fiktiv angerechnet werden. Der letzte Verdienst vor der Erwerbsminderung ist für die Rentenhöhe nicht wichtig. Entscheidend sind die gesammelten Entgeltpunkte aus vielen Jahren. Eine persönliche Einschätzung zur Rentenhöhe gibt es in der jährlichen Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Diese zeigt, wie viel Rente man voraussichtlich bekommt, basierend auf den bisher erzielten Rentenpunkten. Von der Rente werden noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Es kann sein, dass die Erwerbsminderungsrente auch versteuert werden muss. ==== Monatliche Abzüge ==== Von der Rente werden für gesetzlich Versicherte die Krankenversicherung (mindestens 7,3 % im Jahr 2026) und die Pflegeversicherung (mindestens 3,6 % im Jahr 2026) abgezogen. Ein Rechenbeispiel: | Rente | 1.500,00 | | | Krankenversicherung | -109,50 | 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags | | Pflegeversicherung | -54,00 | zwischen 3,6 % und 4,2 % | ^ Rente vor Steuern ^ 1.336,50 ^ ^ Für einen gesetzlich Versicherten betragen die Abzüge zwischen 10,9 % und 11,5 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. ==== Versteuerung ==== Je nach Jahr, in dem die Rente beginnt, ist ein unterschiedlicher Teil der Rente steuerfrei. Renten, die 2025 bezahlt werden, haben 16,5 % steuerfreie Anteile (siehe [[law:estg:22|EStG §22]]). 83,5 % der Rente müssen versteuert werden. Für Alleinstehende gibt es einen Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025). Dieser Freibetrag kann durch [[leistungen_nachteilsausgleiche|Pauschbeträge]] (z.B. GdB oder Pflege Angehöriger) erhöht werden. Steuern müssen für die Beträge gezahlt werden, die über diesen Freibetrag hinausgehen.