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==== Pflegebegutachtung ====
Diese Liste zeigt die wichtigsten Punkte für eine Pflegebegutachtung. Die Punkte sind nach Wichtigkeit sortiert. Wenn ihr müde seid, vergesst die nachfolgenden Punkte.
=== 1. Grundsätzliches ===
* Liegt während der Begutachtung im Bett.
* Trage keine andere Kleidung als sonst (z.B. Schlafanzug, Jogging-Hose).
* Räume die Wohnung nicht auf. Es soll gezeigt werden, wie es wirklich ist.
* Am besten findet die Begutachtung in einer PEM-Situation statt.
* Eine [[.:pflegegrad:telefonischbegutachtung|telefonische Begutachtung]] könnt ihr immer ablehnen. Es gibt Vor- und Nachteile bei persönlicher und telefonischer Begutachtung.
* Die Pflegeperson muss dabei sein.
* Ihr habt das Recht, dass der MD euch ein Zeitfenster von maximal 2 Stunden sagt. ([[https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung|Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Abschnitt 3.2.2.1]])
=== 2. Pflegeperson/Vertrauensperson ===
Wenn möglich, lass deine Pflegeperson oder Vertrauensperson bei der Begutachtung sprechen.
=== 3. Weitere Informationen ===
Informiere dich über das Fatigatio-Heft. Es kann hilfreich sein.
https://shop.fatigatio.de/products/3-31_2
=== 4. Dokumentiere deine Einschränkungen ===
Ziel ist es, dem Medizinischen Dienst ein Dokument zu geben, das deine Einschränkungen beschreibt.
Nutze einen Pflegegradrechner. Der Rechner sollte die Kriterien für die Begutachtung zeigen. Also erklären, wann man selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ist.
Es ist wichtig, dass beschrieben wird, was man nicht mehr kann und wo man Hilfe braucht.
Siehe auch [[.:pflegegrad:selbsteinschaetzung|Dokumente für den Pflegegrad]]
Die Fragen findet ihr auch in den [[https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html|Richtlinien]] ab Seite 53 im Kapitel "Module des Begutachtungsinstruments".
=== 5. Qualifikation ===
Der MD bietet Schulungen für seine Mitarbeiter an [[https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Bundesweite_Fortbildung/Seminarprogramm_2026.pdf#page=86|ME/CFS Schulungen]]. Um einen qualifizierten Mitarbeiter für die Begutachtung zu bekommen, solltet ihr den MD kontaktieren:
Bitte sorgt für einen Gutachter, der sich mit ME/CFS auskennt, idealerweise durch die Schulung „Long-/Post-COVID, ME/CFS (inkl. PEM) in der Pflegebegutachtung“.
=== 6. Dokumente vorab an den MD schicken ===
Schickt das Dokument mit euren Einschränkungen, sowie Befundberichte, Therapieberichte und ärztliche Stellungnahmen vor dem Termin an den Medizinischen Dienst oder die Krankenkasse.
Manchmal nimmt der MD die Dokumente während des Termins nicht an.
=== 7. Ärztliche Bestätigung ===
Es ist nützlich, wenn euer Arzt eine schriftliche Stellungnahme schreibt.
Siehe auch [[.:pflegegrad:selbsteinschaetzung|Dokumente für den Pflegegrad]]
Um dem MD keine Gründe zu geben, die Stellungnahme abzulehnen, sollte eine Schweigepflichtsentbindung für den Arzt beigelegt werden.
Sowohl die Stellungnahme des Arztes als auch die Schweigepflichtsentbindung sollten vor dem Termin an den MD geschickt werden.
Ein Beispiel für eine Schweigepflichtsentbindung findet ihr [[.:pflegegrad:selbsteinschaetzung#schweigepflichtsentbindung|hier]].
==== Anlaufstellen ====
Wenn ihr Hilfe braucht, gibt es verschiedene Anlaufstellen:
* [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html|Pflegestützpunkte]] bieten kostenlose Beratung und Unterstützung.
* Sozialvereine wie [[https://www.sovd.de/|Sozialverband Deutschland]] oder [[https://www.vdk.de/|VDK]], Mitgliedschaft nötig.
* [[https://www.vdk.de/themen/pflege/pflegegradrechner/|Pflegegradrechner als PDF-Datei]]
==== Weitere Informationen ====
__[[https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/pflegeversicherung/rundschreiben/detail/soziale-pflegeversicherung-pauschale-zusatzzahlung-nach-18c-absatz-5-sgb-xi/|Rundbrief des Bundesamt für Soziale Sicherung]]__
Die Pflegekassen müssen jede Woche die Anspruchsvoraussetzungen für die pauschale Zusatzzahlung prüfen und gegebenenfalls die Auszahlung machen. Die Auszahlung nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens ist nicht „unverzüglich“ und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
__[[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001578468|[2024] LSG Baden-Württemberg, 18.04.2024 - L 10 R 1319/23]]__
Die Zuerkennung eines Pflegegrades sagt nichts über die Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aus.
__[[https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2024/L_8_R_13_22_Beschluss_20240214.html|Landessozialgericht NRW, L 8 R 13/22]]__
Das Pflegegutachten des MDK zeigt nicht, dass es eine Leistungsminderung gibt. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist anders als die Feststellung der Erwerbsminderung. Oft sind die Begutachtungen ohne Arztbeteiligung und stützen sich auf Angaben der Betroffenen, sodass sie keinen Vollbeweis für eine Erwerbsminderung bieten.