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Die telefonische Begutachtung und die Begutachtung vor Ort haben Vor- und Nachteile. Pflegeberater empfehlen meist die Begutachtung vor Ort. Dort sieht man die Einschränkungen besser. Betroffene sagen, dass eine telefonische Begutachtung weniger anstrengend ist.
In letzter Zeit macht der MD öfter eine telefonische Begutachtung. Dabei sagt der MD oft nicht, dass man ein Wahlrecht hat. Man kann eine telefonische Begutachtung ablehnen.
In den [[https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html|Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024]] steht auf Seite 217:
6.1.2 Gutachten nach strukturiertem Telefoninterview
oder Videotelefonie
[...]
Der Wunsch der antragstellenden Person, persönlich in ihrem Wohnbereich
untersucht zu werden, geht einer Begutachtung durch ein strukturiertes telefonisches Interview oder Videotelefonie vor. Die antragstellende Person ist über
ihr Wahlrecht durch den Medizinischen Dienst im Rahmen der Terminabsprache
zu informieren; die Entscheidung der antragstellenden Person ist im Formulargutachten zu dokumentieren (vergleiche [[law:sgb_11:142a#abs_4_2|§ 142a Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XI]]).
Sehr geehrter Pflegegrad-Gutachter,
mit dem Schreiben vom xx.yy.zzzz haben Sie mir mitgeteilt, dass die Begutachtung als strukturiertes Telefoninterview oder Videotelefonie erfolgen soll.
Ich lehne dies ab und bestehe auf eine persönliche Begutachtung in meinem Wohnbereich.
Nach Abschnitt 6.1.2 der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit habe ich ein Wahlrecht.
Mit freundlichen Grüßen
<<< Unterschrift >>>