Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.====== Reha vor Rente ====== Der Satz „Reha vor Rente“ beschreibt eine Regel der gesetzlichen Rentenversicherung. Vor der Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente muss die Versicherung überprüfen, ob durch medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Ziel ist es, zu verhindern, dass Menschen dauerhaft in Rente gehen, und ihnen zu helfen, weiterhin zu arbeiten. Viele Menschen denken, dass jeder eine Reha machen muss, bevor er eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Das stimmt aber nicht ganz. Wichtig für den Satz „Reha vor Rente“ ist: [[law:sgb_6:9#abs_1_3|§ 9 SGB VI Abs. 1 Satz 3 - Gesetzliche Rentenversicherung]] Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind. [[law:sgb_9:9#abs_2|§ 9 SGB IX Abs. 2 – Rehabilitation und Teilhabe]] Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben anbietet, wenn damit die Arbeitsfähigkeit verbessert oder zurückgewonnen werden kann. Entscheidend ist also, ob eine Reha erfolgreich sein kann. Zusätzlich sagt [[law:sgb_6:116|§ 116 Abs. 2 SGB VI]], dass ein Antrag auf eine Reha auch als Rentenantrag gilt, wenn eine Reha nicht möglich ist. Damit zeigt der Gesetzgeber, dass nicht immer eine Reha sinnvoll oder möglich ist. ==== Die Praxis in Zahlen ==== In einer Veröffentlichung mit dem Titel „Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung“ (7. Auflage, 2011) wurde untersucht, ob in den fünf Jahren vor der Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente Reha-Leistungen durchgeführt wurden. Die Daten stammen aus dem Jahr 2006. Die Auswertung zeigt, dass für fast die Hälfte der Betroffenen die Regel „Reha vor Rente“ nicht beachtet wurde. Genauer hatten 49 % der Männer und 43 % der Frauen in den fünf Jahren vor der Rente keine medizinische Rehabilitation. Nur etwa 18 % der Männer und 19 % der Frauen erhielten eine Reha genau zu der Zeit, als die Rente bewilligt wurde. Ein Teil hatte zwar eine Reha in diesem Zeitraum, aber die stand nicht direkt mit der späteren Rente in Verbindung. Insgesamt hatten somit nur etwa 40–50 % der Erwerbsgeminderten eine Reha vor Rentenbeginn. Die Daten zeigen auch große Unterschiede je nach Erkrankung. Menschen mit Erkrankungen des Bewegungsapparates haben oft eine Reha vor der Rente, während das bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen viel seltener der Fall ist. Ob der Satz „Reha vor Rente“ wirklich zu einer Reha vor der Rente führt, hängt stark von der Diagnose, der Prognose und der persönlichen Lage ab. Auf Nachfrage hat die deutsche Rentenversicherung mir aktuelle Zahlen geschickt: {{ :soziales:reha:rehavorrente.png?direct&650 |}} Für den Zeitraum von 2016 bis 2023 zeigt sich ein kleiner Anstieg der Reha-Maßnahmen vor der Rente. Aber immer noch hatten 42 % der Männer und 36 % der Frauen in den fünf Jahren vor der Rente keine medizinische Rehabilitation. Außerdem erhielten nur knapp 20 % der Menschen eine Reha direkt zur Zeit der Rentenbewilligung.