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====== Schwerbehinderung und Grad der Behinderung ======
Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Punkte zur Feststellung einer
Schwerbehinderung.
Eine Schwerbehinderung gibt es in Deutschland, wenn eine Person einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat. Dies steht im Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs ([[law:sgb_9|SGB IX]]). Menschen mit einem GdB können je nach Höhe und Merkzeichen [[leistungen_nachteilsausgleiche|verschiedene Nachteilsausgleiche, Rechte und Unterstützungsleistungen]] bekommen. Das Schwerbehindertenrecht hilft, Nachteile wegen einer Behinderung auszugleichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Rechte, besonders im Job, zu sichern.
Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis für die anerkannte Schwerbehinderung und die vergebenen Merkzeichen.
Dieses Kapitel erklärt die wichtigsten Punkte und verweist auf weitere Seiten zu
einzelnen Fragen.
==== Grad der Behinderung (GdB) ====
Der GdB zeigt, wie stark die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgelegt.
Wichtige Merkmale:
* Entscheidend sind die Funktionsbeeinträchtigungen, nicht die Diagnosen (siehe [[soziales:schwerbehinderung:mythos_diagnosen|Mythos: Diagnosen sind alles]])
* Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern gesamt betrachtet
* Die Bewertung geschieht nach der Versorgungsmedizin-Verordnung ([[:law:versmedv|VersMedV]])
Die Höhe des GdB hängt von den Einschränkungen im Alltag ab. Bei ME/CFS zählen weniger die Diagnosen, sondern die wirklichen Auswirkungen der Erkrankung.
Siehe auch: [[.:schwerbehinderung:hoehe_allgemein|Höhe des GdB Allgemein]] und [[.:schwerbehinderung:hoehe|Höhe des GdB bei ME/CFS]]
===== Antragstellung =====
Einen Grad der Behinderung zu beantragen ist der erste Schritt.
Dabei ist es wichtig, die gesundheitlichen Einschränkungen genau und vollständig zu beschreiben. Typische Fehler können den Verlauf des Verfahrens stark beeinflussen.
Der Artikel [[.:schwerbehinderung:antrag|Antragstellung]] hilft bei diesem ersten Schritt.
===== Häufige Mythen =====
Es gibt viele Annahmen über das Schwerbehindertenrecht, die nicht stimmen. Diese Mythen können Betroffene verunsichern oder falsche Entscheidungen verursachen.
Ein häufiges Missverständnis betrifft den sogenannten Verschlimmerungsantrag.
Siehe [[.:schwerbehinderung:mythos_verschlimmerungsantrag|Mythos: Verschlimmerungsantrag oder "Es kann nur besser werden!"]]
Oft denken Menschen, dass das Datum auf dem Schwerbehindertenausweis angibt, wann der Grad der Behinderung endet. Der Grad der Behinderung ist aber immer unbegrenzt, wie im Artikel [[.:schwerbehinderung:mythos_befristung|Mythos: Befristeter GdB]] steht.
===== Merkzeichen =====
Zusätzlich zum Grad der Behinderung gibt es Merkzeichen.
Diese zeigen besondere Beeinträchtigungen und bringen spezielle Nachteilsausgleiche.
Für Menschen mit ME/CFS sind diese Merkzeichen wichtig:
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_g|G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_ag|aG - außergewöhnliche Gehbehinderung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_b|B - Notwendigkeit ständiger Begleitung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_h|H - Hilflosigkeit]]
Für den [[alltag:parkausweis|blauen Parkausweis]] ist normalerweise das Merkzeichen aG oder Bl (Blind) nötig. Das Merkzeichen G reicht nicht aus.
===== Widerspruch und Klage =====
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig ist, muss man das nicht akzeptieren. Das Sozialrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Entscheidung zu prüfen. Der Erfolg hängt von mehreren Faktoren ab.
Siehe [[.:schwerbehinderung:erfolgsaussichten|Erfolgsaussichten beim Widerspruch und bei der Klage]]
==== Links ====
| Allgemeine Informationen | https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html |
{{indexmenu>:soziales:schwerbehinderung#1|nojs rsort}}
==== Weitere Information ====
__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]__
Bei der Herabsetzung des GdB müssen die zuständigen Behörden nachweisen, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben.
__[[https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/|Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr]]__
unter Merkblätter / Empfehlungen