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====== Schwerbehinderung ======
====== Schwerbehinderung und Grad der Behinderung ======
Dieses Kapitel erklärt die wichtigen Punkte zur Feststellung einer
Schwerbehinderung.
Eine Schwerbehinderung gibt es in Deutschland, wenn eine Person einen Grad der Behinderung (GdB)
von mindestens 50 hat. Das regelt das Neunte Buch Sozialgesetzbuch ([[law:sgb_9|SGB IX]]). Menschen mit einem festgestellten GdB können je nach Höhe und Merkzeichen
[[leistungen_nachteilsausgleiche|verschiedene Leistungen und Rechte]] nutzen. Das Schwerbehindertenrecht hilft, Nachteile durch eine Behinderung auszugleichen und unterstützt die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, besonders im Arbeitsleben.
Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis für die anerkannte Schwerbehinderung und die
zuerkannten Merkzeichen.
Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Punkte und verweist auf weitere Seiten zu
einzelnen Themen.
==== Grad der Behinderung (GdB) ====
Der GdB zeigt, wie stark eine Person gesundheitlich beeinträchtigt ist. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgelegt.
Wichtige Punkte:
* Relevant sind die Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit, nicht die Diagnosen (siehe [[soziales:schwerbehinderung:mythos_diagnosen|Mythos: Diagnosen sind alles]])
* Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert, sondern ganzheitlich betrachtet
* Die Bewertung folgt der Versorgungsmedizin-Verordnung ([[:law:versmedv|VersMedV]])
Der GdB hängt von den Einschränkungen im Alltag ab. Bei ME/CFS sind die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung wichtiger als die Diagnosen.
siehe Unterartikel: [[.:schwerbehinderung:hoehe_allgemein|Höhe des GdB Allgemein]] und [[.:schwerbehinderung:hoehe|Höhe des GdB bei ME/CFS]]
===== Antragstellung =====
Einen Grad der Behinderung zu beantragen, ist der erste Schritt zur Feststellung des GdB.
Es ist wichtig, die gesundheitlichen Einschränkungen genau und vollständig darzustellen. Fehler und Missverständnisse können das Ergebnis des Verfahrens stark beeinflussen.
Der Artikel [[.:schwerbehinderung:antrag|Antragstellung]] hilft bei diesem ersten Schritt.
===== Häufige Mythen =====
Es gibt viele falsche Annahmen über das Schwerbehindertenrecht. Diese Mythen können Unsicherheit erzeugen oder schlechte Entscheidungen zur Folge haben.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Verschlimmerungsantrag. Dieser wird oft falsch verstanden.
siehe [[.:schwerbehinderung:mythos_verschlimmerungsantrag|Mythos: Verschlimmerungsantrag oder "Es kann nur besser werden!"]]
Außerdem denkt man häufig, das Datum auf dem Schwerbehindertenausweis zeigt, wann der Grad der Behinderung endet. Aber der Grad der Behinderung ist immer unbefristet, wie im Artikel
[[.:schwerbehinderung:mythos_befristung|Mythos: Befristeter GdB]] erklärt wird.
===== Merkzeichen =====
Neben dem Grad der Behinderung gibt es auch Merkzeichen. Diese zeigen besondere Einschränkungen und sind mit bestimmten Nachteilsausgleichen verbunden.
Für Menschen mit ME/CFS sind folgende Merkzeichen wichtig:
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_g|G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_ag|G - außergewöhnliche Gehbehinderung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_b|B - Notwendigkeit ständiger Begleitung]]
* [[.:schwerbehinderung:merkzeichen_h|H - Hilflosigkeit]]
===== Widerspruch und Klage =====
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig ist, muss man das nicht akzeptieren. Das Sozialrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Der Erfolg hängt von mehreren Faktoren ab.
siehe [[.:schwerbehinderung:erfolgsaussichten|Erfolgsaussichten beim Widerspruch und bei der Klage]]
==== Links ====
| Allgemeine Informationen | https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html |
{{indexmenu>:soziales:schwerbehinderung#1|nojs rsort}}
==== Weitere Informationen ====
__[[https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=06.12.1989&Aktenzeichen=9%20RVs%203/89|Beweispflicht bei Absenkung des GdB]]__
Wenn der GdB gesenkt werden soll, müssen die Behörden beweisen, dass sich die Bedingungen wesentlich geändert haben.
__[[https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/|Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr]]__
unter Merkblätter / Empfehlungen