Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.markdown ====== Erfolgsaussichten Widerspruch & Klage ====== Bei ME/CFS gibt es im Schwerbehindertenrecht oft Probleme. Viele Bescheide werden abgelehnt. Manchmal wird der Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig eingestuft. Nach einem negativen Bescheid fragt man sich, ob sich ein Widerspruch lohnt. Später kann man sich auch fragen, ob eine Klage sinnvoll ist. Die Antwort auf diese Fragen ist schwer, weil es bei ME/CFS keine einfachen Lösungen gibt. Im Allgemeinen kann man sagen, dass in etwa 40 % der Fälle bei einem Widerspruch eine bessere Einstufung gelingt. Bei einer Klage verbessert sich die Einstufung in mindestens 50 % der Fälle. Man braucht jedoch viel Geduld. Es kommt oft vor, dass ein Verfahren beim Sozialgericht zwei Jahre dauert. Bevor man klagt, sollte man sich mit den gesetzlichen Regeln vertrautmachen. So stellt man keine unrealistischen Forderungen zur [[hoehe|Höhe des GdB]] oder zu möglichen Merkzeichen. === Details === Die Informationen stammen aus dem Regierungsbezirk Münster und beziehen sich auf das Jahr 2023. Die Daten kommen von einer [[https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-gdb-schwerbehinderung/|Anfrage]] nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die prozentualen Werte sind wahrscheinlich bundesweit ähnlich. Im Jahr 2023 gab es im Regierungsbezirk Münster etwa 516.000 Verfahren im Schwerbehindertenrecht. Davon waren etwa 208.000 Erstanträge (40 %), rund 220.000 Änderungsanträge (43 %) und etwa 88.000 Nachprüfungen (17 %). Diese Zahlen zeigen, dass viele Verfahren nicht mit dem ersten Bescheid enden. Es werden oft Änderungsanträge gestellt. {{ :soziales:schwerbehinderung:verfahrensarten_2023.svg |}} Von den bearbeiteten Verfahren hatten rund 83.000 einen Widerspruch zur Folge. Das sind etwa 16 % aller Verfahren. Das heißt, jeder sechste Bescheid wurde angefochten. Wichtig ist die Abhilfequote: In rund 37 % der Widersprüche wurde dem Widerspruch stattgegeben. Das geschah entweder durch die Behörde oder nach Anweisung der Fachaufsicht. Mehr als jeder dritte angefochtene Bescheid wurde also korrigiert. {{ :soziales:schwerbehinderung:widersprueche_2023.svg |}} Wenn ein Widerspruch nicht erfolgreich war und eine Klage beim Sozialgericht folgt, gibt es auch hier hohe Erfolgsaussichten. Im Jahr 2023 wurden etwa 9.800 Klagen im Schwerbehindertenrecht eingereicht. Das sind etwa 12 % der Widersprüche. Ungefähr 2.400 Klagen endeten mit einem Anerkenntnis der Behörde (24 %). Rund 2.200 Klagen endeten mit einem Vergleich vor Gericht (22 %). Etwa 150 Klagen führten zu einer Verurteilung der Behörde durch ein Urteil (ca. 1–2 %). All diese Ergebnisse sind ein Erfolg für die klagenden Personen. {{ :soziales:schwerbehinderung:klagen_2023.svg |}} Die genannten Zahlen zeigen, dass mindestens 50 % der Klagen erfolgreich sind. Es ist wichtig zu beachten, dass Rücknahmen, Erledigungen und vollständig gewonnene Urteile nicht getrennt erfasst werden. Daher ist die tatsächliche Erfolgsquote von Klagen höher als 50 %.