Diese Seite wurde automatisch von einem Computer in einfache Sprache übersetzt. Niemand hat sie überprüft. Wenn etwas unklar ist, schaut bitte auf die originale Seite.dokuwiki ====== Mythos befristeter GdB ====== Es gibt immer wieder die Meinung, dass der Grad der Behinderung (GdB) nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Das ist rechtlich nicht korrekt. [[law:sgb_9:152|§ 152 SGB 9]] sagt, dass der GdB nicht befristet ist. Man muss Unterschiedliches beachten: den GdB und die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises. Der Grad der Behinderung wird durch einen Bescheid festgelegt. Dieser Bescheid ist in der Regel unbefristet gültig. Nur wenn die Behörde eine Nachprüfung anordnet, kann der GdB geändert oder aufgehoben werden. Bis die Nachprüfung abgeschlossen ist, bleibt der GdB jedoch bestehen. Der Schwerbehindertenausweis ist etwas anderes. Er zeigt im Alltag, dass man eine Schwerbehinderung hat. Laut der Schwerbehindertenausweisverordnung ist dieser Ausweis normalerweise befristet. Wenn der Ausweis abläuft, muss man die Behörde kontaktieren, um einen neuen Ausweis zu bekommen. Auch wenn der Ausweis nicht mehr gültig ist, kann der GdB weiterhin mit dem Bescheid nachgewiesen werden. Die Regeln zur Befristung des Ausweises stehen in [[law:sgb_9:152#abs_5_3|§ 152 Abs. 5 Satz 3 SGB 9]] und [[law:schwbawv:6#abs_2|§ 6 Absatz 2 der Schwerbehindertenausweisverordnung]]. Dort steht, dass der Ausweis meistens für maximal fünf Jahre gültig ist. Nur wenn sich der Gesundheitszustand nicht verändert, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Der Grund für die Befristung des Ausweises ist, dass er immer den aktuellen Bedingungen entspricht und nicht missbraucht wird. Wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft, muss man einen neuen Ausweis beantragen. In der Regel führt dieser Antrag nicht zu einer Nachprüfung des GdB.