[[{}law:estg:103|←]][[{}law:estg|↑]][[{}law:estg:105|→]]
==== § 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie ====
(1)[[law:estg:104#abs_1_1|1]] Die Mobilitätsprämie wird auf Antrag gewährt.
(2)
[[law:estg:104#abs_2_1|1]]1 Der Anspruchsberechtigte hat den Antrag auf die
Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf
das Kalenderjahr folgt, in dem nach § 103 die Mobilitätsprämie
entsteht, zu stellen.
[[law:estg:104#abs_2_2|2]]2 Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
bei dem Finanzamt zu stellen, das für die Besteuerung des
Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen zuständig ist.