[[{}law:estg:103|←]][[{}law:estg|↑]][[{}law:estg:105|→]] ==== § 104 Antrag auf die Mobilitätsprämie ==== (1)[[law:estg:104#abs_1_1|1]] Die Mobilitätsprämie wird auf Antrag gewährt. (2) [[law:estg:104#abs_2_1|1]]1 Der Anspruchsberechtigte hat den Antrag auf die Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem nach § 103 die Mobilitätsprämie entsteht, zu stellen. [[law:estg:104#abs_2_2|2]]2 Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Finanzamt zu stellen, das für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen zuständig ist.