[[{}law:estg:108|←]][[{}law:estg|↑]][[{}law:estg:110|→]] ==== § 109 Verordnungsermächtigung ==== Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.