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=== § 4a Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr ===
(1)
[[law:estg:4a#abs_1_1|1]]1 Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist
der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln.
[[law:estg:4a#abs_1_2|2]]2 Wirtschaftsjahr ist
1. bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. [[law:estg:4a#abs_1_3|3]]Juli bis zum 30. [[law:estg:4a#abs_1_4|4]]Juni.
[[law:estg:4a#abs_1_5|5]] 2 Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen
von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn
das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist;
2. bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist,
der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen.
[[law:estg:4a#abs_1_6|6]] 2 Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom
Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn
sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird;
3. bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr.
[[law:estg:4a#abs_1_7|7]] 2 Sind sie gleichzeitig buchführende Land- und
Forstwirte, so können sie mit Zustimmung des Finanzamts den nach
Nummer 1 maßgebenden Zeitraum als Wirtschaftsjahr für den
Gewerbebetrieb bestimmen, wenn sie für den Gewerbebetrieb Bücher
führen und für diesen Zeitraum regelmäßig Abschlüsse machen.
(2)[[law:estg:4a#abs_2_1|1]] Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden, deren
Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist der Gewinn aus Land-
und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des
Einkommens in folgender Weise zu berücksichtigen:
1. [[law:estg:4a#abs_2_2|2]]Bei Land- und Forstwirten ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das
Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das
Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem
zeitlichen Anteil aufzuteilen.
[[law:estg:4a#abs_2_3|3]] 2 Bei der Aufteilung sind Veräußerungsgewinne im
Sinne des § 14 auszuscheiden und dem Gewinn des Kalenderjahres
hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind;
2. bei Gewerbetreibenden gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres als in dem
Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.