[[{}law:estg:75|←]][[{}law:estg|↑]][[{}law:estg:77|→]] ==== § 76 Pfändung ==== Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.