←[[{}law:pflegezg|↑]][[{}law:pflegezg:2|→]] ===== § 1 Ziel des Gesetzes ===== Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.