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== § 101a Mitteilungen der Meldebehörden ==
(1)[[law:sgb_10:101a#abs_1_1|1]] Die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt die
Mitteilungen aller Sterbefälle und Anschriftenänderungen und jede
Änderung des Vor- und des Familiennamens unter den Voraussetzungen von
§ 196 Absatz 2 des Sechsten Buches und bei einer Eheschließung eines
Einwohners das Datum dieser Eheschließung unter den Voraussetzungen
von § 196 Absatz 2a des Sechsten Buches unverzüglich an die Deutsche
Post AG.
(2)[[law:sgb_10:101a#abs_2_1|1]] Die Mitteilungen, die von der Datenstelle der Rentenversicherung
an die Deutsche Post AG übermittelt werden, dürfen von der Deutschen
Post AG
1. nur dazu verwendet werden, um laufende Geldleistungen der
Leistungsträger, der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen sowie
ausländischer Leistungsträger mit laufenden Geldleistungen in die
Bundesrepublik Deutschland einzustellen oder deren Einstellung zu
veranlassen sowie um Anschriften von Empfängern laufender
Geldleistungen der Leistungsträger und der in § 69 Abs. 2 genannten
Stellen zu berichtigen oder deren Berichtigung zu veranlassen, und
darüber hinaus
2. nur weiter übermittelt werden, um den Trägern der Unfallversicherung,
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und
den in § 69 Abs. 2 genannten Zusatzversorgungseinrichtungen eine
Aktualisierung ihrer Versichertenbestände oder Mitgliederbestände zu
ermöglichen; dies gilt auch für die Übermittlung der Mitteilungen an
berufsständische Versorgungseinrichtungen, soweit diese nach
Landesrecht oder Satzungsrecht zur Erhebung dieser Daten befugt sind.
(3)[[law:sgb_10:101a#abs_3_1|1]] Die Verwendung und Übermittlung der Mitteilungen erfolgt
1. in der allgemeinen Rentenversicherung im Rahmen des gesetzlichen
Auftrags der Deutschen Post AG nach § 119 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten
Buches,
2. im Übrigen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder
privatrechtlichen Vertrages der Deutschen Post AG mit den
Leistungsträgern, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder
den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen.