[[{}law:sgb_10:4|←]][[{}law:sgb_10|↑]][[{}law:sgb_10:6|→]] === § 5 Auswahl der Behörde === Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.