[[{}law:sgb_11:99|←]][[{}law:sgb_11|↑]][[{}law:sgb_11:101|→]] == § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung == Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.