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=== § 73 Abschluß von Versorgungsverträgen ===
(1)[[law:sgb_11:73#abs_1_1|1]] Der Versorgungsvertrag ist schriftlich abzuschließen.
(2)[[law:sgb_11:73#abs_2_1|1]] Gegen die Ablehnung eines Versorgungsvertrages durch die
Landesverbände der Pflegekassen ist der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten gegeben. [[law:sgb_11:73#abs_2_2|2]]Ein Vorverfahren findet nicht statt; die
Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
(3)[[law:sgb_11:73#abs_3_1|1]] Mit Pflegeeinrichtungen, die vor dem 1. [[law:sgb_11:73#abs_3_2|2]]Januar 1995 ambulante
Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege auf Grund von
Vereinbarungen mit Sozialleistungsträgern erbracht haben, gilt ein
Versorgungsvertrag als abgeschlossen. [[law:sgb_11:73#abs_3_3|3]]Satz 1 gilt nicht, wenn die
Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1 nicht
erfüllt und die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen dies im
Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe (§ 72 Abs. 2
Satz 1) bis zum 30. [[law:sgb_11:73#abs_3_4|4]]Juni 1995 gegenüber dem Träger der Einrichtung
schriftlich geltend machen. [[law:sgb_11:73#abs_3_5|5]]Satz 1 gilt auch dann nicht, wenn die
Pflegeeinrichtung die Anforderungen nach § 72 Abs. 3 Satz 1
offensichtlich nicht erfüllt. [[law:sgb_11:73#abs_3_6|6]]Die Pflegeeinrichtung hat bis spätestens
zum 31. [[law:sgb_11:73#abs_3_7|7]]März 1995 die Voraussetzungen für den Bestandschutz nach den
Sätzen 1 und 2 durch Vorlage von Vereinbarungen mit
Sozialleistungsträgern sowie geeigneter Unterlagen zur Prüfung und
Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenüber
einem Landesverband der Pflegekassen nachzuweisen. [[law:sgb_11:73#abs_3_8|8]]Der
Versorgungsvertrag bleibt wirksam, bis er durch einen neuen
Versorgungsvertrag abgelöst oder gemäß § 74 gekündigt wird.
(4)[[law:sgb_11:73#abs_4_1|1]] Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt Absatz 3 entsprechend
mit der Maßgabe, daß der für die Vorlage der Unterlagen nach Satz 3
maßgebliche Zeitpunkt der 30. [[law:sgb_11:73#abs_4_2|2]]September 1995 und der Stichtag nach
Satz 2 der 30. [[law:sgb_11:73#abs_4_3|3]]Juni 1996 ist.