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=== § 122 Erhebungsmerkmale ===
(1)[[law:sgb_12:122#abs_1_1|1]] Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe
a sind für Leistungsberechtigte, denen Leistungen nach dem Dritten
Kapitel für mindestens einen Monat erbracht werden
1. [[law:sgb_12:122#abs_1_2|2]]Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit,
Migrationshintergrund, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher
Status, Regelbedarfsstufe, Art der geleisteten Mehrbedarfe,
2. für Leistungsberechtigte, die das 15. [[law:sgb_12:122#abs_1_3|3]]Lebensjahr vollendet, die
Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 aber noch nicht erreicht haben,
zusätzlich zu den unter Nummer 1 genannten Merkmalen: Beschäftigung,
3. für Leistungsberechtigte in Personengemeinschaften, für die eine
gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt, und für einzelne
Leistungsberechtigte: Wohngemeinde, Gemeindeteil, Art des Trägers,
Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen, Beginn der Leistung
nach Monat und Jahr, Beginn der ununterbrochenen Leistungserbringung
für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft nach Monat und
Jahr, die in den § 27a Absatz 3, §§ 27b, 30 bis 33, §§ 35 bis 38 und
133a genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und
jeweilige Höhe des angerechneten oder in Anspruch genommenen
Einkommens und übergegangener Ansprüche, Zahl aller
Haushaltsmitglieder, Zahl aller Leistungsberechtigten im Haushalt,
4. bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft und bei
Beendigung der Leistungserbringung zusätzlich zu den unter den Nummern
1 bis 3 genannten Merkmalen: Monat und Jahr der Änderung der
Zusammensetzung oder der Beendigung der Leistung, bei Ende der
Leistung auch Grund der Einstellung der Leistungen,
5. für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach §
34 Absatz 2 bis 7:
a) Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil,
Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher
Status,
b) die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach
Schulausflügen, mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit
persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme
an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
(2)[[law:sgb_12:122#abs_2_1|1]] (weggefallen)
(3)[[law:sgb_12:122#abs_3_1|1]] Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe
b bis f sind für jeden Leistungsberechtigten:
1. [[law:sgb_12:122#abs_3_2|2]]Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil,
Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher
Status, Art des Trägers, erbrachte Leistung im Laufe und am Ende des
Berichtsjahres sowie in und außerhalb von Einrichtungen nach Art der
Leistung nach § 8, am Jahresende erbrachte Leistungen nach dem Dritten
und Vierten Kapitel jeweils getrennt nach in und außerhalb von
Einrichtungen,
2. bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel auch die einzelne
Art der Leistungen und die Ausgaben je Fall, Beginn und Ende der
Leistungserbringung nach Monat und Jahr sowie Art der Unterbringung,
Leistung durch ein Persönliches Budget,
3. (weggefallen)
4. bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel zusätzlich
a) das Bestehen einer Pflegeversicherung,
b) die Erbringung oder Gründe der Nichterbringung von Pflegeleistungen
von Sozialversicherungsträgern und einer privaten Pflegeversicherung,
c) die Höhe des anzurechnenden Einkommens, Bezug von Leistungen der
Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches.
(4)[[law:sgb_12:122#abs_4_1|1]] Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 2 sind:
Art des Trägers, Ausgaben für Leistungen in und außerhalb von
Einrichtungen nach § 8, Einnahmen in und außerhalb von Einrichtungen
nach Einnahmearten und Leistungen nach § 8.