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==== § 1 Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung ====
(1)[[law:sgb_14:1#abs_1_1|1]] Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein
schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine
besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung
erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.
(2)[[law:sgb_14:1#abs_2_1|1]] Schädigende Ereignisse sind:
1. [[law:sgb_14:1#abs_2_2|2]]Gewalttaten nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1,
2. [[law:sgb_14:1#abs_2_3|3]]Kriegsauswirkungen beider Weltkriege nach Kapitel 2 Abschnitt 2
Unterabschnitt 2 sowie
3. [[law:sgb_14:1#abs_2_4|4]]Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes nach
Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 sowie
4. [[law:sgb_14:1#abs_2_5|5]]Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach
Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4,
die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.
(3)[[law:sgb_14:1#abs_3_1|1]] Das schädigende Ereignis kann ein zeitlich begrenztes, ein
wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein.