[[{}law:sgb_14:122a|←]][[{}law:sgb_14|↑]][[{}law:sgb_14:124|→]] ==== § 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung ==== Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.