[[{}law:sgb_14:124|←]][[{}law:sgb_14|↑]][[{}law:sgb_14:126|→]]
==== § 125 Fachbeirat Soziale Entschädigung ====
(1)[[law:sgb_14:125#abs_1_1|1]] Der Fachbeirat berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und die Bundesstelle für Soziale Entschädigung in grundsätzlichen
Fragen der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Sozialen Entschädigung.
(2)[[law:sgb_14:125#abs_2_1|1]] Mitglieder des Fachbeirats sind:
1. fünf Vertreterinnen oder Vertreter von Verbänden, die die Interessen
von Gruppen der Berechtigten der Sozialen Entschädigung wahrnehmen,
2. fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Länder und
3. vier Vertreterinnen oder Vertreter der Wissenschaft, die sich mit den
medizinischen, psychischen und sozialen Folgen schädigender Ereignisse
im Sinne dieses Buches beschäftigen.
[[law:sgb_14:125#abs_2_2|2]]Die Vertreterinnen oder Vertreter der Länder werden auf gemeinsamen
Vorschlag der Länder ernannt.
(3)[[law:sgb_14:125#abs_3_1|1]] Die Mitglieder des Fachbeirats werden für einen Zeitraum von drei
Jahren vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ernannt. [[law:sgb_14:125#abs_3_2|2]]Das
Bundesministerium für Gesundheit hat ein Vorschlagsrecht zur Benennung
eines Mitglieds für die Wahrnehmung der Interessen von
Impfgeschädigten. [[law:sgb_14:125#abs_3_3|3]]Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat ein Vorschlagsrecht zur Benennung eines Mitglieds für
die Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen von sexualisierter
Gewalt in Kindheit und Jugend. [[law:sgb_14:125#abs_3_4|4]]Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus,
wird für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger
berufen.
(4)[[law:sgb_14:125#abs_4_1|1]] Die Mitglieder des Fachbeirats sind ehrenamtlich tätig. [[law:sgb_14:125#abs_4_2|2]]Sie haben
Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen.
(5)[[law:sgb_14:125#abs_5_1|1]] Der Fachbeirat arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung,
die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt.
(6)[[law:sgb_14:125#abs_6_1|1]] Die Geschäftsführung des Fachbeirats erfolgt durch die
Bundesstelle für Soziale Entschädigung.