[[{}law:sgb_14:17|←]][[{}law:sgb_14|↑]][[{}law:sgb_14:19|→]] == § 18 Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs == Wird eine Gewalttat im Sinne des § 13 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt, werden Leistungen nach diesem Buch erbracht.