[[{}law:sgb_14:30|←]][[{}law:sgb_14|↑]][[{}law:sgb_14:32|→]] === § 31 Leistungen in einer Traumaambulanz === (1)[[law:sgb_14:31#abs_1_1|1]] In einer Traumaambulanz wird psychotherapeutische Intervention erbracht, um den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung zu verhindern. (2)[[law:sgb_14:31#abs_2_1|1]] Psychotherapeutische Intervention wird nur in Traumaambulanzen erbracht, mit denen die Träger der Sozialen Entschädigung eine Vereinbarung nach § 37 geschlossen haben.