[[{}law:sgb_14:30|←]][[{}law:sgb_14|↑]][[{}law:sgb_14:32|→]]
=== § 31 Leistungen in einer Traumaambulanz ===
(1)[[law:sgb_14:31#abs_1_1|1]] In einer Traumaambulanz wird psychotherapeutische Intervention
erbracht, um den Eintritt einer psychischen Gesundheitsstörung oder
deren Chronifizierung zu verhindern.
(2)[[law:sgb_14:31#abs_2_1|1]] Psychotherapeutische Intervention wird nur in Traumaambulanzen
erbracht, mit denen die Träger der Sozialen Entschädigung eine
Vereinbarung nach § 37 geschlossen haben.