[[{}law:sgb_2:72|←]][[{}law:sgb_2|↑]][[{}law:sgb_2:74|→]] ==== § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 ==== Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.