[[{}law:sgb_3:106a|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:108|→]]
== § 107 Anwendung anderer Vorschriften ==
(1)[[law:sgb_3:107#abs_1_1|1]] § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 über das Ruhen des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld wegen Sperrzeiten bei Meldeversäumnis gilt für den
Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend.
(2)[[law:sgb_3:107#abs_2_1|1]] § 156 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei
Zusammentreffen mit anderen Sozialleistungen gilt für den Anspruch auf
Kurzarbeitergeld entsprechend für die Fälle, in denen eine Altersrente
als Vollrente zuerkannt ist.