[[{}law:sgb_3:12|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:14|→]] === § 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter === Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).