[[{}law:sgb_3:153|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:155|→]] == § 154 Berechnung und Leistung == Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.