[[{}law:sgb_3:337|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:339|→]] === § 338 Allgemeine Berechnungsgrundsätze === (1)[[law:sgb_3:338#abs_1_1|1]] Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. (2)[[law:sgb_3:338#abs_2_1|1]] Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde. (3)[[law:sgb_3:338#abs_3_1|1]] (weggefallen) (4)[[law:sgb_3:338#abs_4_1|1]] Bei einer Berechnung wird eine Multiplikation vor einer Division durchgeführt.