[[{}law:sgb_3:337|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:339|→]]
=== § 338 Allgemeine Berechnungsgrundsätze ===
(1)[[law:sgb_3:338#abs_1_1|1]] Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn
nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)[[law:sgb_3:338#abs_2_1|1]] Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die
letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden
Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.
(3)[[law:sgb_3:338#abs_3_1|1]] (weggefallen)
(4)[[law:sgb_3:338#abs_4_1|1]] Bei einer Berechnung wird eine Multiplikation vor einer Division
durchgeführt.