[[{}law:sgb_3:421f|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:422|→]] === § 421g Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland === Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.