[[{}law:sgb_3:448|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:450|→]] === § 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung === § 346 Absatz 1b in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden, wenn die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung vor dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.