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== § 49 Berufseinstiegsbegleitung ==
(1)[[law:sgb_3:49#abs_1_1|1]] Die Agentur für Arbeit kann förderungsbedürftige junge Menschen
durch Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung fördern, um sie beim
Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu
unterstützen, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der
Förderung beteiligen.
(2)[[law:sgb_3:49#abs_2_1|1]] Förderungsfähig sind Maßnahmen zur individuellen Begleitung und
Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter, um die
Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu
erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). [[law:sgb_3:49#abs_2_2|2]]Unterstützt werden sollen
insbesondere das Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden
Schule, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einer
Ausbildungsstelle und die Stabilisierung des
Berufsausbildungsverhältnisses. [[law:sgb_3:49#abs_2_3|3]]Hierzu sollen die
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter
insbesondere mit Verantwortlichen in der allgemeinbildenden Schule,
mit Dritten, die junge Menschen in der Region mit ähnlichen Inhalten
unterstützen, und mit den Arbeitgebern in der Region eng
zusammenarbeiten.
(3)[[law:sgb_3:49#abs_3_1|1]] Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch
der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule und endet in der
Regel ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung. [[law:sgb_3:49#abs_3_2|2]]Die
Berufseinstiegsbegleitung endet spätestens 24 Monate nach Beendigung
der allgemeinbildenden Schule.
(4)[[law:sgb_3:49#abs_4_1|1]] Förderungsbedürftig sind junge Menschen, die voraussichtlich
Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden
Schule zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu
bewältigen.
(5)[[law:sgb_3:49#abs_5_1|1]] Als Maßnahmekosten werden dem Träger die angemessenen Aufwendungen
für die Durchführung der Maßnahme einschließlich der erforderlichen
Kosten für die Berufseinstiegsbegleiterinnen und
Berufseinstiegsbegleiter erstattet.