[[{}law:sgb_3:64|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:66|→]]
== § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform ==
(1)[[law:sgb_3:65#abs_1_1|1]] Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein
Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht
zugrunde zu legen wäre.
(2)[[law:sgb_3:65#abs_2_1|1]] Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in
Blockform ist ausgeschlossen.