[[{}law:sgb_3:64|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:66|→]] == § 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform == (1)[[law:sgb_3:65#abs_1_1|1]] Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre. (2)[[law:sgb_3:65#abs_2_1|1]] Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.