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== § 75 Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung ==
(1)[[law:sgb_3:75#abs_1_1|1]] In der begleitenden Phase sind auch junge Menschen
förderungsberechtigt, die zusätzlich zu der in § 74 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 genannten Voraussetzung abweichend von § 30 Absatz 1 des
Ersten Buches ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt
außerhalb von Deutschland haben, deren Ausbildungsbetrieb aber in
Deutschland liegt.
(2)[[law:sgb_3:75#abs_2_1|1]] Die begleitende Phase umfasst
1. sozialpädagogische Begleitung,
2. [[law:sgb_3:75#abs_2_2|2]]Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder
der Einstiegsqualifizierung,
3. [[law:sgb_3:75#abs_2_3|3]]Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und
4. [[law:sgb_3:75#abs_2_4|4]]Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnissen
und Fähigkeiten.
(3)[[law:sgb_3:75#abs_3_1|1]] Die Agentur für Arbeit legt die erforderlichen
Unterstützungselemente nach Beratung des förderungsberechtigten jungen
Menschen in Abstimmung mit dem Träger der Maßnahme im Einzelfall fest.
[[law:sgb_3:75#abs_3_2|2]]Sie überprüft die Erforderlichkeit regelmäßig in Abstimmung mit dem
Träger.
(4)[[law:sgb_3:75#abs_4_1|1]] Die individuelle Unterstützung des jungen Menschen ist durch den
Träger der Maßnahme mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen.
(5)[[law:sgb_3:75#abs_5_1|1]] In den Fällen des § 74 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit
Satz 3 kann der junge Mensch in der begleitenden Phase gefördert
werden, ohne dass ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis
besteht oder eine Einstiegsqualifizierung durchgeführt wird.
(6)[[law:sgb_3:75#abs_6_1|1]] Aufgaben des Ausbildungsbetriebes bei der und Verantwortung
desselben für die Durchführung der Berufsausbildung oder der
Einstiegsqualifizierung bleiben unberührt.
(7)[[law:sgb_3:75#abs_7_1|1]] Betriebe, die einen mit Assistierter Ausbildung geförderten jungen
Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung
oder der Einstiegsqualifizierung
1. administrativ und organisatorisch sowie
2. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der
Einstiegsqualifizierung
unterstützt werden.