[[{}law:sgb_3:96|←]][[{}law:sgb_3|↑]][[{}law:sgb_3:98|→]] == § 97 Betriebliche Voraussetzungen == Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.