[[{}law:sgb_4:15|←]][[{}law:sgb_4|↑]][[{}law:sgb_4:17|→]] === § 16 Gesamteinkommen === Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.