[[{}law:sgb_6:112|←]][[{}law:sgb_6|↑]][[{}law:sgb_6:114|→]] === § 113 Höhe der Rente === (1)[[law:sgb_6:113#abs_1_1|1]] Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden ermittelt aus 1. [[law:sgb_6:113#abs_1_2|2]]Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 2. dem Leistungszuschlag für Bundesgebiets-Beitragszeiten, 3. [[law:sgb_6:113#abs_1_3|3]]Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, 4. [[law:sgb_6:113#abs_1_4|4]]Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, soweit sie auf Bundesgebiets-Beitragszeiten entfallen, 5. [[law:sgb_6:113#abs_1_5|5]]Zuschlägen aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse, 6. [[law:sgb_6:113#abs_1_6|6]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, 7. zusätzlichen Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus nach § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 des Vierten Buches aufgelösten Wertguthaben, 8. [[law:sgb_6:113#abs_1_7|7]]Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten, 9. [[law:sgb_6:113#abs_1_8|8]]Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters, 10. [[law:sgb_6:113#abs_1_9|9]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung, 11. [[law:sgb_6:113#abs_1_10|10]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit und 12. [[law:sgb_6:113#abs_1_11|11]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. [[law:sgb_6:113#abs_1_12|12]]Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge nach Bundesrecht nach dem 8. [[law:sgb_6:113#abs_1_13|13]]Mai 1945 gezahlt worden sind, und die diesen im Fünften Kapitel gleichgestellten Beitragszeiten. (2)[[law:sgb_6:113#abs_2_1|1]] Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von Berechtigten wird allein aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ermittelt. (3)[[law:sgb_6:113#abs_3_1|1]] (weggefallen) (4)[[law:sgb_6:113#abs_4_1|1]] (weggefallen)