[[{}law:sgb_6:112|←]][[{}law:sgb_6|↑]][[{}law:sgb_6:114|→]]
=== § 113 Höhe der Rente ===
(1)[[law:sgb_6:113#abs_1_1|1]] Die persönlichen Entgeltpunkte von Berechtigten werden ermittelt
aus
1. [[law:sgb_6:113#abs_1_2|2]]Entgeltpunkten für Bundesgebiets-Beitragszeiten,
2. dem Leistungszuschlag für Bundesgebiets-Beitragszeiten,
3. [[law:sgb_6:113#abs_1_3|3]]Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten
Versorgungsausgleich oder Rentensplitting,
4. [[law:sgb_6:113#abs_1_4|4]]Abschlägen an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten
Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, soweit sie auf
Bundesgebiets-Beitragszeiten entfallen,
5. [[law:sgb_6:113#abs_1_5|5]]Zuschlägen aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme
einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen von Anwartschaften auf
betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der
Versorgungsausgleichskasse,
6. [[law:sgb_6:113#abs_1_6|6]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger
Beschäftigung,
7. zusätzlichen Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus nach § 23b Abs. 2
Satz 1 bis 4 des Vierten Buches aufgelösten Wertguthaben,
8. [[law:sgb_6:113#abs_1_7|7]]Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten,
9. [[law:sgb_6:113#abs_1_8|8]]Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente
wegen Alters,
10. [[law:sgb_6:113#abs_1_9|9]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen
Auslandsverwendung,
11. [[law:sgb_6:113#abs_1_10|10]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit und
12. [[law:sgb_6:113#abs_1_11|11]]Zuschlägen an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung.
[[law:sgb_6:113#abs_1_12|12]]Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge
nach Bundesrecht nach dem 8. [[law:sgb_6:113#abs_1_13|13]]Mai 1945 gezahlt worden sind, und die
diesen im Fünften Kapitel gleichgestellten Beitragszeiten.
(2)[[law:sgb_6:113#abs_2_1|1]] Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten von
Berechtigten wird allein aus Bundesgebiets-Beitragszeiten ermittelt.
(3)[[law:sgb_6:113#abs_3_1|1]] (weggefallen)
(4)[[law:sgb_6:113#abs_4_1|1]] (weggefallen)