[[{}law:sgb_6:243b|←]][[{}law:sgb_6|↑]][[{}law:sgb_6:244a|→]]
== § 244 Anrechenbare Zeiten ==
(1)[[law:sgb_6:244#abs_1_1|1]] Sind auf die Wartezeit von 35 Jahren eine pauschale
Anrechnungszeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
anzurechnen, die vor dem Ende der Gesamtzeit für die Ermittlung der
pauschalen Anrechnungszeit liegen, darf die Anzahl an Monaten mit
solchen Zeiten nicht die Gesamtlücke für die Ermittlung der pauschalen
Anrechnungszeit überschreiten.
(2)[[law:sgb_6:244#abs_2_1|1]] Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden Kalendermonate mit
Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.
(3)[[law:sgb_6:244#abs_3_1|1]] Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten des Bezugs von
Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. [[law:sgb_6:244#abs_3_2|2]]Zeiten
vor dem 1. [[law:sgb_6:244#abs_3_3|3]]Januar 2001, für die der Bezug von Leistungen nach § 51
Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe a mit Ausnahme der Arbeitslosenhilfe oder
nach Buchstabe b glaubhaft gemacht ist, werden auf die Wartezeit von
45 Jahren angerechnet. [[law:sgb_6:244#abs_3_4|4]]Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch
Versicherungen an Eides statt zugelassen werden. [[law:sgb_6:244#abs_3_5|5]]Der Träger der
Rentenversicherung ist für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen
zuständig.
(4)[[law:sgb_6:244#abs_4_1|1]] Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden bei der Altersrente für
langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auch Anrechnungszeiten
wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des
Bergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine
Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.
(5)[[law:sgb_6:244#abs_5_1|1]] Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 sind auch Kalendermonate mit
Zeiten vor dem 1. [[law:sgb_6:244#abs_5_2|2]]Januar 1984, für die der Bezug von Leistungen nach §
51 Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe b glaubhaft gemacht ist. [[law:sgb_6:244#abs_5_3|3]]Absatz 3 Satz
3 und 4 gilt entsprechend. [[law:sgb_6:244#abs_5_4|4]]Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und
Arbeitslosengeld II sind keine Grundrentenzeiten.